Eine Anrechnungszeit käme dann in Frage, wenn Sie sich in der Zwischenzeit arbeitslos melden und wegen Einkommen oder Vermögen keinen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen haben. Auch während eines ALG II-Bezugs könnten Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.
Sollten Sie in der Zwischenzeit "nur" ohne Arbeit sein (ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit und ohne ALG II) gibt es keine Anrechnungszeiten und wird der Monat 8/2016 als vollwertige Beitragszeit gewertet.