Hallo Angelika, dem Beitrag von ... wird voll und ganz zugestimmt. Es ist immer ratsam für die Versicherten, sobald Arbeitslosigkeit mit oder ohne Leistungsbezug vorliegt, bei Sperrzeit, Vermittlungssperre usw. mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen. Bei einer persönlichen Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung können dann die Auswirkungen auf einen evtl. Rentenanspruch näher erläutert werden. Im übrigen gibt es aber auch noch ein abgestimmtes Verfahren speziell zur Vermittlungssperre. Von den Arbeitsagenturen wird bereits -in Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung – ein Informationsblatt bezüglich der Vermittlungssperre ausgehändigt. Wenn bei den Mitarbeitern Ihrer Arbeitsagentur davon nichts bekannt ist, dann haben Sie Gesprächsbedarf im eigenen Haus.