Hallo Dieter,
die Aussagen in Ihrer Wartezeitauskunft bedeuten nicht, dass sie eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beanspruchen können.
Eine Zurechnungszeit erhalten Sie, wenn Sie bereits
vor Ihrem 67. Geburtstag auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. Für diese Zeit haben Sie keine eigenen Beiträge gezahlt. Die Zurechnungszeit fließt mit einem Durchschnittswert
in die Rentenberechnung ein. Der Durchschnitt ergibt sich aus den bereits in Ihrem Konto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten. Durch die Zurechnungszeit erhöht sich besonders bei jüngeren Versicherten die Rente.
Durch die Zurechnungszeit selbst kann kein Rentenanspruch entstehen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente müssen Sie zunächst selbst erfüllt haben.
Die Zurechnungszeit beginnt bei Erwerbsminderungsrenten mit dem Eintritt der Erwerbsminderung. Der Umfang der Zurechnungszeit wird derzeit abhängig vom Rentenbeginn erhöht. Für eine Rente, die 2022 beginnt, endet sie mit dem 65. Geburtstag und 11 Monaten. Die Zurechnungszeit steigt bis 2031 weiter schrittweise bis zum 67. Lebensjahr an. Sie endet jedoch spätestens, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist.