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Experten-Antwort

Anrechnungszeit

von Cristina F.02.07.2015 | 11:19
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4 Antworten

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Ich bin 45 Jahre alt, seit Juli 2014 arbeitslos und seit Juli 2015 arbeitslos ohne Leistungsbezug. Was für eine Auswirkung hat die Anrechnungszeit auf meiner Rente? Was für eine Auswirkung hätte meine Abmeldung von der Bundesagentur für Arbeit auf meiner Rente? Ich plane, ab 2016 als Selbständig zu arbeiten. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cristina F.

die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug bei voriger Pflichtbeitragszahlung ist eine beitragsfreie Anrechnungszeit. Diese wird bei der Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren berücksichtigt und kann auch den Schutz auf die Erwerbsminderungsrente (sofern dieser bisher bestanden hat ) weiter aufrechterhalten. In eigenständiger Form ist diese Zeit nicht rentensteigernd, wirkt sich aber auf andere zu bewertende Zeiten im Versicherungsleben aus.

Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit ab, erwerben Sie keine Versicherungszeiten mehr. Für Beratungen rund um die Selbständigkeit empfehlen wir ein persönliches Gespräch in einem unserer Beratungszentren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Jemandam 02.07.2015 | 11:35
Eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungbezug wird bei Wartezeiten, wie z.B. der Wartezeit von 35 Jahren angerechnet. Bei der Rentenberechnung hat eine solche Anrechnungszeit keine Bewertung. Wenn Sie sich bei der Agentur fùr Arbeit abmelden würden, wären Sie nicht mehr arbeitslos gemeldet und die Anrechnungszeit würde wegfallen. Aufgrund Ihrer Selbständigkeit haben Sie auch die Möglichkeit, Pflichtbeiträge zu zahlen, sofern sie nicht geringfügig sein wird.
W*lfgangam 02.07.2015 | 20:37
...solche halbgaren Aussagen kommen ja aus der letzten 'ich hab mal was gehört-Ecke' ;-) Hallo Cristina F. Empfehlung: sich dringend in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt über die künftigen Rentenmöglichkeiten beraten zu lassen. Aktueller Stand/Ansprüche, was besteht/was fällt weg/wie kann ich es erhalten - und, was kostet das/welche 'Rendite' springt dabei raus - ohne ihr 'abgelaufenes' Versicherungsleben zu kennen und die erwartete Zukunftsperspektive ist es schwer/unmöglich, da einen Ratschlag zu geben. Hinzu kommt die steuerliche Bewertung, nicht zuletzt auch die Frage: gesetzliche/freiwillige Krankenversicherung ./. (Verlockungen) der privaten KV – gemessen am 'familiären Umfeld' ...alles ganz einfach ;-) Im Hinblick auf: > Ich plane, ab 2016 als Selbständig zu arbeiten. lässt auch die Experten/in-Antwort etwas Weitblick vermissen ...wie so oft: 'holen's sich eine analoge Antwort, ohne nähere Hinweise/warum/was geht/zu beachten wäre - wir/DRV können nicht digital/online/scheint zu mühsam ;-) Gruß w.
GroKoam 03.07.2015 | 10:29
(...)
...solche halbgaren Aussagen kommen ja aus der letzten 'ich hab mal was gehört-Ecke' ;-) Hallo Cristina F. Empfehlung: sich dringend in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt über die künftigen Rentenmöglichkeiten beraten zu lassen. Aktueller Stand/Ansprüche, was besteht/was fällt weg/wie kann ich es erhalten - und, was kostet das/welche 'Rendite' springt dabei raus - ohne ihr 'abgelaufenes' Versicherungsleben zu kennen und die erwartete Zukunftsperspektive ist es schwer/unmöglich, da einen Ratschlag zu geben. Hinzu kommt die steuerliche Bewertung, nicht zuletzt auch die Frage: gesetzliche/freiwillige Krankenversicherung ./. (Verlockungen) der privaten KV – gemessen am 'familiären Umfeld' ...alles ganz einfach ;-) Im Hinblick auf: > Ich plane, ab 2016 als Selbständig zu arbeiten. lässt auch die Experten/in-Antwort etwas Weitblick vermissen ...wie so oft: 'holen's sich eine analoge Antwort, ohne nähere Hinweise/warum/was geht/zu beachten wäre - wir/DRV können nicht digital/online/scheint zu mühsam ;-) Gruß w.
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