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Anrechnungszeit ALG1 + KG?

von Lotte03.04.2009 | 17:51
1217 Ansichten
7 Antworten
Meine Anrechnungszeit war von Aug. 1992 bis einschl. Febr. 2006, danach ohne Unterbrechung 1 Jahr ALG 1 Bezug und 1 Jahr Bezug von Krankengeld. Zählen diese Zeiten auch als Anrechnungszeit? Sind damit meine 15 Jahre voll? Danke. MfG

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.04.2009 | 13:12

Den Beiträgen von Agnes wird zugestimmt.

6 Antworten

Agnesam 03.04.2009 | 18:17
Hallo Lotte, die begrifflichen Bestimmungen sind wohl etws durcheinander geraten. "Anrechnungszeiten" sind Zeiten ohne Beitragsleistung. Diese zählen auf die Wartezeit von 15 Jahren nicht mit. Sie meinten ab er wohl "Beitragszeiten". Zu den Beitragszeiten aus einem Beschäftigungsverhältnis zählen auch die Zeiten des Bezuges von Alg 1 und Krankengeld, da auch für dies Zeiten Pflichtbeiträge gezahlt werden. Agnes
Lotteam 03.04.2009 | 18:25
Hallo Agnes, danke für die Antwort und Richtigstellung. Ja, ich meinte Wartezeiten um z. B. Ansprüche erwerben zu können. Demnach müssten die beiden genannten 2 Jahre ja dazu zählen und in so fern müssten die 15 Jahre Wartezeiten voll sein. MfG Lotte
Agnesam 03.04.2009 | 18:31
>>>Demnach müssten die beiden genannten 2 Jahre ja dazu zählen und in so fern müssten die 15 Jahre Wartezeiten voll sein.<<< Diese zwei Jahre zählen dazu. Wenn rechnerisch 180 Kalendermonate zusammen kommen - kann ich so nicht feststellen - ist die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt. Haben Sie denn keine Renteninformation von der DRV erhalten? Hier müssten entsprechende Angaben enthalten sein. Agnes
Lotteam 05.04.2009 | 07:45
Danke Agnes, ich habe mich gestern gleich mal hingesetzt und alle meine Rentenunterlagen durchgesehen. So etwas macht man ja (leider) immer erst dann, wenn man es braucht *lach* ... Ich habe meine letzte Renteninfo von der DRV 2008 erhalten. Darin waren korrekt Zeiten vom 1.8.1992 bis 31.12.2006 berücksichtigt. Das sind 172 Monate. Im Jahr 2007 war durchgehend Zahlung von Krankengeld. Die Bescheinigung der KK über Meldung liegt auch vor, war wohl noch nicht bei der DRV angekommen. Also + 12 Monate von 2007 sind 184 Monate. 2008 ist dann noch gar nicht mit dabei. Außerdem fehlen noch Schul- Studienzeiten nch dem 17. Lebensjahr. Das sind bei mir von 04/1984 - 07/1987 Schule/Gymnasium und von 1.10.1987 - 30.09.1992 Universität. In wie weit gelten diese Zeiten? Auf jeden Fall habe ich mir gleich die Formulare zur Kontenklärung aus dem INetz ausgedruckt, ausgefüllt und morgen geht es damit zur DRV zum Einreichen. Danke Agnes, sie haben mir geholfen, alles zu regeln. MfG Lotte
Agnesam 05.04.2009 | 08:35
Guten Morgen Lotte, die Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung rechnen bei der Wartezeit von 15 Jahren nicht mit. Sie werden aber auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet. Die Zeiten ab 2007 dürften zwischenzeitlich in Ihrem Versicherungskonto sein. Sie machen es übrigens richtig. Antrag auf Kontenklärung ist sinnvoll. Nach Abschluß erhalten Sie dann einen Versicherungsverlauf, in dem alle Zeiten enthalten sind. Schönen Sonntag Agnes
Lotteam 06.04.2009 | 17:27
Danke Agnes, danke an den Experten. Ja, alles so wie von Ihnen geschrieben. Habe heute meinen Kontoklärungsvertrag abgegeben. Die Zeiten von 2007 sind jetzt schon im Computer. 15 Jahre Wartezeit erfüllt. Mein Rentenkonto ist damit jetzt auch mit meinen Schulzeiten up to date! LG Lotte
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