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Experten-Antwort

Anrechnungszeit Überbrückungsgeld

von Anrechnungszeit18.12.2024 | 10:10
168 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, habe 2005 über 6 Monate Überbrückungsgeld von der Arbeitsagentur bekommen. Zuvor angestellt gewesen, keine Zwischenarbeitslosigkeit.... in eine Selbständigkeit gegangen ohne weitere Beitrags-Zusatzzahlungen Sind diese Monate irgendwie anrechnungsfähig? Danke für die Auskunft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.12.2024 | 11:04

Hallo Anrechnungszeit,
das Überbrückungsgeld  war eine staatliche Subvention zur Förderung der Existenzgründung und wurde von der Agentur für Arbeit gezahlt. 
Vom 1. August 2006 an wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn die Förderung vor diesem Tag genehmigt wurde. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, weil die Maßnahme durch den Gründungszuschuss, der für Gründungen ab dem 1. August 2006 beantragt werden kann, abgelöst wurde.

Die Bundesanstalt gewährte den Beziehern von Überbrückungsgeld auf Antrag Zuschüsse zu ihren Aufwendungen für eine Versicherung für den Fall der Krankheit und Pflegebedürftigkeit sowie eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (Altersversorgung).

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

DaViam 18.12.2024 | 10:29
Hallo, falls Sie vom Gründungszuschuss sprechen: Für diesen Zeitraum entsteht keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Diese liegt nur vor bei Bezug von ALO-Geld I bzw. Unterhaltsgeld.
Anrechnungszeitam 18.12.2024 | 10:43
War offiziell auf Bewilligungsbescheid : Überbrückungsgeld. war laut diesem Bescheid auch dem Progressionsvorbehalt unterlegen wäre sonst offiziell in die Arbeitslosigkeit gegangen
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