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Zur Experten-Antwort springenHallo Anrechnungszeit,
das Überbrückungsgeld war eine staatliche Subvention zur Förderung der Existenzgründung und wurde von der Agentur für Arbeit gezahlt.
Vom 1. August 2006 an wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn die Förderung vor diesem Tag genehmigt wurde. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, weil die Maßnahme durch den Gründungszuschuss, der für Gründungen ab dem 1. August 2006 beantragt werden kann, abgelöst wurde.
Die Bundesanstalt gewährte den Beziehern von Überbrückungsgeld auf Antrag Zuschüsse zu ihren Aufwendungen für eine Versicherung für den Fall der Krankheit und Pflegebedürftigkeit sowie eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (Altersversorgung).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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