Hallo Susanne,
Ihre Ausbildungszeit vom 01.10.1985 bis 26.06.1987 kann grundsätzlich bei der Ermittlung der Entgeltpunkte berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten zählen ferner auch zu den Grundrentenzeiten. Wir benötigen in jedem Falle noch das Abschlusszeugnis der Ausbildung und die Prüfungsbescheinigungen, sowie auch den von Ihnen erwähnten Änderungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit über das Ende des Leistungsbezuges zum 26.06.1987.
Weiter sollten Sie eine schriftliche Überprüfung der Anrechnung des fraglichen Zeitraumes bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Dazu empfehlen wir Ihnen hierzu einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung