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Experten-Antwort

Anrechnungszeit der Ausbildung

von Susanne17.03.2025 | 13:38
288 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe in der Zeit vom 01.10.1985 bis zum 30.06.1987 eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin absolviert. In diesem Zeitraum wurde mir seitens der ausbildnenen Kanzlei keine Ausbildungsvergütung bezahlt, sondern lediglich der Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt. Seitens der Arbeitsagentur für Arbeit wurde Unterhaltsgeld an mich ausgezahlt. Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung wurde direkt von der Agentur für Arbeit an die Rentenversicherung und Krankenkasse geleiset. Ich habe hiezu keine Unterlagen mehr vorliegen außer einem Änderungsbescheid des Arbeitsamtes über die Beendigung der Unterhaltsleistungen zum 26.06.1987. Es liegt ein Abschlusszeugnis der Rechtsanwaltkammer Karlsruhe sowie eine Prüfungsbescheinigung der Rechtsanwaltskammer vom 26.06.1987 vor, in der bescheinigt wird, dass ich die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss bestanden habe und das Ausbildungsverhältnis zum 26. Juni 1987 endete. Bei der Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte wird für nachstehende Zeiträume folgendes angegeben: 01.10.1985-31.12.1985 -Arbeitslosikeit 01.10.1985-12.05.1986 -Fachschulausbildung 01.01.1986-12.05.1986 -Arbeitslosigkeit 13.05.1986-31.12.1986 -Arbeitslosigkeit 13.05.1986-31.10.1986 -Fachschulausbildung 01.11.1986-30.06.1987 -Fachschulausbildung 01.01.1987-26.06.1987 -Arbeitslosigkeit ab 01.07.198 Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen Bei der Einzelaufstellung der Grundrentenzeiten fehlt der Zeitraum der Ausbildung vom 01.10.1985 - bis 26.06.1987 komplett. Die Frage ist, ob die Ausbildungszeit bei der Ermittlung der Entgeltpunkte Berücksichtigung finden müsste. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne,

 

Ihre Ausbildungszeit vom 01.10.1985 bis 26.06.1987 kann grundsätzlich bei der Ermittlung der Entgeltpunkte berücksichtigt werden.  Ausbildungszeiten zählen ferner auch zu den Grundrentenzeiten. Wir benötigen in jedem Falle noch das Abschlusszeugnis der Ausbildung und die Prüfungsbescheinigungen, sowie auch den von Ihnen erwähnten Änderungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit über das Ende des Leistungsbezuges zum 26.06.1987.

 

Weiter sollten Sie eine schriftliche Überprüfung der Anrechnung des fraglichen Zeitraumes bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

 

Dazu empfehlen wir Ihnen hierzu einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Schadeam 17.03.2025 | 13:42
Fordern Sie sie Berechnungsanlage an! Dann sehen Sie dass es für Zeiten einer Fachschulausbildung auch Entgeltpunkte gibt. Rein aus dem Versicherungsverlauf kann man das nicht erkennen.
Schade Ergänzungam 17.03.2025 | 13:43
....und Grundrentenzeiten sind Anrechnungszeiten wg Schule schon mal gar nicht.
SBam 17.03.2025 | 13:55
Derartig individuelle Fragen klärt man mit seinem Rententräger oder einer Beratungsstelle mit Zugriff auf das Versicherungskonto, aber ganz sicher nicht in einem anonymen Forum.
Mimiam 17.03.2025 | 14:00
Das ist aber gar keine Fachschulausbildung, sondern eine vom Arbeitsamt finanzierte Umschulung in einem Grundberuf. Und das war auch kein Ausbildungsbetrieb, sondern ein Praktikumsbetrieb, weil zur Umschulung ein kostenloses Praktikum gehört.
AZam 17.03.2025 | 14:19
Wenn die Zeit als Fachschulausbildung deklariert wurde, seien Sie doch froh. So werden noch Entgeltpunkte für diese Zeit angerechnet. Sie scheinen nur das zu verstehen, was sie verstehen wollen. Lassen Sie sich besser individuell beraten. Hier sind Sie auf dem besten Wege sich lächerlich zu machen.
Praxisam 17.03.2025 | 14:23
Dann sollte man das korrigieren lassen, denn solange die Zeit als Fachschule gespeichert ist, gibt's dafür Entgeltpunkte. Grundrentenzeiten sind es aber trotzdem nicht, weil es keine Beitragszeiten sind.
Lesen bildet!am 17.03.2025 | 14:24
Zu Grundrentenzeiten können Sie sich hier informieren. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundr…
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