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Experten-Antwort

Anrechnungszeit - Fachschule - Anfang und Ende

von Werner17.01.2019 | 19:40
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Guten Tag, meine Frage ist, wann ist das Ende einer Fachschulzeit? Soweit ich „gehört“ habe, ist das Ende der Fachschulzeit der Tag, an dem die Prüfung bestanden wurde, obgleich noch bis Ende des Semesters Unterricht war. Wie kann das sein? Hier der Fall. Das Studium geht vom 1.8.89 – 31.7.92. Ab Mai 92 waren Prüfungen. Abhängig vom Nachnamen (insbesondere bei den mündlichen Prüfung), waren die Prüfungen in den letzten 3 Monaten und konnten theoretisch bereits im Juni 92 bestanden sein, andere aber erst im Juli 92. Somit hätten die Studierenden, bei gleichen Voraussetzungen, alle einen anderen Rentenverlauf, ist das richtig? Grüße Werner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner,

die Rechtsprechung hat durch BSG-Urteile als Ende des Fachschulbesuches den Tag der abschließenden Prüfung bestätigt. Insofern ist dies geltende Rechtslage, auch wenn dies im Einzelfall zu geringen Ungleichbehandlungen führen kann.

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3 Antworten

W*lfgangam 17.01.2019 | 20:32
Hallo Werner, für einen Monat mehr/oder weniger bewertete Fachschulausbildung rauscht die Rente natürlich in ungeahnte Höhen/Tiefen ;-) Die früher Endgeprüften haben damit auch die Chance gehabt, sich einen Monat früher um eine (frühere) versicherungspflichtige Beschäftigung zu bemühen ...die 'Spätergeprüften' haben halt einen zusätzlichen Monat bewertete Fachschulzeit. Ist halt so (Gesetzeslage, BSG- und Auslegungsregelungen), da hier die gleichen Voraussetzungen für Alle vorliegen = Prüfungsdatum/Ausbildungsende. Da wird die DRV sicher nicht intervenieren (zieh den Prüfling mal wg. seiner Rentenzeiten vor ;-)), da zählt nur das Beweismittel /Nachweis Prüfungsende = Ende der anrechenbaren Ausbildungszeit. Gruß w. PS: Natürlich erkenne ich in Ihrer Frage schon eine (kleine) Ungerechtigkeit – was im Extremfall (fiktive Wartezeit bei EM-Rente) entscheidend sein könnte. Für 99,99 % der 'Normal-dann-weiter-SV-Beschäftigten' ist das belanglos.
Werneram 19.01.2019 | 11:52
Hallo und vielen Dank für die Expertenauskunft. Hat das BSG denn auch erklärt, wie ein/e Student/in dann vermeiden kann, daß Rentenlücken entstehen? Die Fachschule hatte in den 90er den Absolventen gesagt, die sollen sich am Tag der Prüfung arbeitslos melden. Dieses war aber nicht möglich, da es bei dieser Form von Schulen keine Immatrikulation/Exmatrikulation gibt, sondern einen Ausbildungsvertrag. Dieser kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Das Arbeitsamt erkläre, daß eine Arbeitslosigkeit nicht vorliegt, wenn ein Ausbildungsvertrag noch besteht. Ganz davon abgesehen, daß Leute, die die Prüfung nicht geschafft oder gemacht haben, die volle Zeit angerechnet bekommen. Wie wird dann die Zeit von der Rente bemessen, die zwischen Abschluß der Prüfung und dem Ausbildungsende liegt? Danke und Gruß Werner
Werneram 19.01.2019 | 11:52
Hallo und vielen Dank für die Expertenauskunft. Hat das BSG denn auch erklärt, wie ein/e Student/in dann vermeiden kann, daß Rentenlücken entstehen? Die Fachschule hatte in den 90er den Absolventen gesagt, die sollen sich am Tag der Prüfung arbeitslos melden. Dieses war aber nicht möglich, da es bei dieser Form von Schulen keine Immatrikulation/Exmatrikulation gibt, sondern einen Ausbildungsvertrag. Dieser kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Das Arbeitsamt erkläre, daß eine Arbeitslosigkeit nicht vorliegt, wenn ein Ausbildungsvertrag noch besteht. Ganz davon abgesehen, daß Leute, die die Prüfung nicht geschafft oder gemacht haben, die volle Zeit angerechnet bekommen. Wie wird dann die Zeit von der Rente bemessen, die zwischen Abschluß der Prüfung und dem Ausbildungsende liegt? Danke und Gruß Werner
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