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Experten-Antwort

Anrechnungszeit Studium - EMR

von Planlos11.06.2024 | 12:13
340 Ansichten
6 Antworten
Hallo liebe Experten, Im Zuge der EMR-Antragstellung fiel mir im Versicherungsverlauf auf, dass ich 7 Jahre Studium bislang nicht angegeben hatte. Während dieser Zeit habe ich 14 Monate versicherungspflichtige Jobs ausgeübt. Dies werde ich im Antrag als "Anrechnungs zeiten" (ist dies so korrekt?) angeben. Mir ist klar, dass die Rentenberechnung sehr komplex ist (s Rentenauskunft) und der jeweilige individuelle Versicherungsverlauf entscheidend ist. Im Forum sah ich bislang sehr "verwirrende" Infos hinsichtlich Auswirkung von Anrechnungszeiten. Und auch die Broschüre der DRV zum Thema ist nicht eindeutig. Zitat:"Anrechnungszeiten zählen in der Regel nicht bei den Wartezeitmonaten mit, sie können aber die Rentenhöhe beeinflussen". Deshalb meine Fragen: 1) Haben die sog. "Anrechnungszeiten" Auswirkung auf die RentenHÖHE, sowohl Altersrente als auch EMR, oder auf die "große Wartezeit" von 35 Jahren? Oder auf beides? Wie ist also die Bewertung? Könnte sich die EMR ggf auch erhöhen? Im Forum.fand ich teils irritierende Konstellationen, wo sich die Rente wohl auch verringern könnte...daher mrine Grundsatzfrage. Ich werde die Zeiten auf jeden Fall WAHRHEITSGETREU angeben. 2) Die Infos in "N Bestandteile der Rentenauskunft" zur Berechnung der Entgeltpunkte sind für mich verwirrend. "Beitragsgeminderte Zeiten" - sind das nun auch die sog. "Anrechnungszeiten? An anderer Stelle ist von beitragsfreien Zeiten die Rede, die sich wiederum auf die Zurechnungszeit (EMR bis 65.Lj) auswirkt. Sind also Anrechnungszeiten - obwohl ohne Beitragszahlung - "beitragsgeminderte Zeiten"? Für eine Info bin ich dankbar!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.06.2024 | 12:40

Hallo Planlos,

die Anrechnungszeiten werden auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet und können damit für den Anspruch auf  bestimmte Altersrenten wichtig sein.

Weiterhin wirken sich Anrechnungszeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auch auf die Rentenhöhe aus. Gerade bei Renten wegen verminderter Erwerbsminderung kommt diesem Teil der Rentenberechnung Bedeutung zu, da es bei diesen Renten die sogenannten Zurechnungszeiten gibt. Hier wird ab dem Leistungsfall eine Art Hochrechnung durchgeführt, die die "ausgefallenen" Versicherungsjahre ersetzt und sich somit auf die Rentenhöhe auswirkt.

Die Anrechnungszeiten zählen zu den beitragsfreien Zeiten.

Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind.
Sie werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.

5 Antworten

Du meine Güteam 11.06.2024 | 12:15
Warum haben Sie sich angesichts der komplexen Problematik offenbar noch nie von der deutschen Rentenversicherung beraten lassen? Unverständlich.
Anonymam 11.06.2024 | 12:30
Machen Sie bitte einen Termin in der nächsten Beratungsstelle aus. Das Thema ist zu komplex, um Ihre Fragen hier individuell verständlich beantworten zu können, zumal hier niemand Zugriff auf Ihre Rentendaten hat. Allgemeine Begriffdefinitionen würden Ihnen nicht weiterhelfen.
Berateram 11.06.2024 | 12:38
Genau für derart vom individuellen Versicherungsverlauf abhängige Fragen gibt es die Möglichkeit der individuellen Rentenberatung. Ein Forum ist dafür eher ungeeignet. Vereinbaren Sie einen Termin (telefonisch, in Präsenz oder per Videoberatung). Hier die Kontaktmöglichkeiten unter Beratung vor Ort: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
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