Hallo Planlos,
die Anrechnungszeiten werden auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet und können damit für den Anspruch auf bestimmte Altersrenten wichtig sein.
Weiterhin wirken sich Anrechnungszeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auch auf die Rentenhöhe aus. Gerade bei Renten wegen verminderter Erwerbsminderung kommt diesem Teil der Rentenberechnung Bedeutung zu, da es bei diesen Renten die sogenannten Zurechnungszeiten gibt. Hier wird ab dem Leistungsfall eine Art Hochrechnung durchgeführt, die die "ausgefallenen" Versicherungsjahre ersetzt und sich somit auf die Rentenhöhe auswirkt.
Die Anrechnungszeiten zählen zu den beitragsfreien Zeiten.
Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind.
Sie werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.
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die Anrechnungszeiten werden auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet und können damit für den Anspruch auf bestimmte Altersrenten wichtig sein.
Weiterhin wirken sich Anrechnungszeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auch auf die Rentenhöhe aus. Gerade bei Renten wegen verminderter Erwerbsminderung kommt diesem Teil der Rentenberechnung Bedeutung zu, da es bei diesen Renten die sogenannten Zurechnungszeiten gibt. Hier wird ab dem Leistungsfall eine Art Hochrechnung durchgeführt, die die "ausgefallenen" Versicherungsjahre ersetzt und sich somit auf die Rentenhöhe auswirkt.
Die Anrechnungszeiten zählen zu den beitragsfreien Zeiten.
Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind.
Sie werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.
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