Hallo Rentenanwärter,
ohne genau die individuelle Aktenlage zu kennen, ist eine verbindliche Antwort nicht möglich.
Grundsätzlich ist es möglich, aber muss im Einzelfall geprüft werden. Sonstige Voraussetzungen können sein, dass man bei der Agentur für Arbeit arbeitslos ohne Leistungsbezug aber mit Meldung der Daten zur Rentenversicherung gemeldet sein musste und seit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses keinen ganzen Kalendermonat bis zu dieser Meldung verstrichen hat.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger zwecks individueller Abklärung.
Freundliche Grüße
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