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Anrechnungszeit/Bewertung von Ausbildungszeiten

von Dagobert04.06.2008 | 16:56
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2 Antworten

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Ich habe folgende durch das Arbeitsamt geförderte Ausbildungen erhalten: 1) von Nov. 1992 - März 1973, im Versicherungsverlauf als Arbeitslosigkeit ohne Bewertung aufgeführt, und 2) von Mai 2003 - Oktober 2003, im Versicherungsverlauf als Arbeitslosigkeit mit Bewertung aufgeführt. Würde bei diesen Zeiten eine Anrechnung als Ausbildungszeit eine höhere Bewertung bedeuten? Die täglichen Schulzeiten waren über 6 Stunden. Meine Schulzeit war von 1954 - 1964, anschließend eine Lehrzeit. Des weiteren habe ich im Abendstudium von 1989 - 1997 eine Fachhochschule besucht, ohne diese Zeit der BfA mitgeteilt zu haben, weil ich dachte, daß wegen meiner gleichzeitigen Vollzeit-Berufstätigkeit sowieso keine höhere Bewertung erreicht werden könnte. Trifft das zu? Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus. Mit freundlichen Grüßen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 30. Juni 1978 werden grundsätzlich als Anrechnungszeit (auf 80 Prozent begrenzter Gesamtleistungswert) berücksichtigt. Beim Abendstudium prüft der Rentenversicherungsträger den zeitlichen Aufwand. Evtl. könnten dann zusätzliche Entgeltpunkte ermittelt werden. Im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens werden diese Sachverhalte erfragt. Sie sind dabei verpflichtet diese Sachverhalte immer wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

1 Antworten

Happyam 05.06.2008 | 10:58
Hallo Dagobert, zu1) Sie erhalten für diese Zeit eine Bewertung einer Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug in Höhe von 80 % des Gesamtleistungswertes. Als Ausbildungszeit gebe es nur 75 % und für alle Renten die ab 01.01.2009 beginnen keine Bewertung mehr. Ergo so lassen wie es ist! zu 2) Sie können versuchen die zusätzliche Ausbildungszeit neben dem Bezug von ALG anerkennen zu lassen. Ob es eine beitragsgeminderte Zeit wird hängt tatsächlich vom Umfang der Ausbildung ab. Aber auch hier sei gesagt, beginnt Ihre Rente ab 2009=Nullinger! zu dem letzten Punkt) das können Sie vergessen, da Sie Vollzeit gearbeitet haben. Vollzeit bedeutet überwiegend und dann ist eine zusätzliche Anrechnung ausgeschlossen! Auch hier würde es eh nicht zu einer besser gestellten Zeit führen (beitragsgemindert) wenn die Rente 2009 oder später beginnt. MfG Happy
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