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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten

von hanna 6311.05.2013 | 20:33
1507 Ansichten
3 Antworten

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Es geht um Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug für eine Altersrente für Schwerbehinderte.( für dieVoraussetzung 35 Versicherungsjahre.) Wenn man nach 17 jahren soz.vers. Beschäftigung sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hatte und ein Jahr Arbeitslosengeld bekam und danach Arbeitslosenhilfe ( so hieß das in 1985) nicht bekam, weil man nicht bedürftig genug war, wird dann die Zeit bis zur erneuten Aufnahme einer Sozialversicherten Beschäftigung als Anrechnungszeiten von Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug bewertet oder nicht? Das Arbeitsamt hat nach den neuen Datenschutzgesetzen leider auch keine Unterlagen von damals mehr vorliegen und kann mir nicht weiterhelfen. Vielleicht weiß ja jemand darüber Bescheid, wie die Rentenversicherung das sieht? In meiner Rentenkontoinformation stehen ja keine Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug vermerkt Sondern nur frühester Renteneintritt mit 65 Jahren.Bin aber erst 63 und schwerbehindert mit Ausweis. Dann könnte ich mir den Rentenantrag ggf. wohl ersparen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort von Schade kann ich nur bestätigen. Grundsätzlich kann bei regelmäßiger und rechtzeitiger Arbeitslosmeldung eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug anerkannt werden. Allerdings müsste der Tatbestand nachgewiesen werden.

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2 Antworten

Schadeam 12.05.2013 | 09:06
Wenn weder Sie noch das Arbeitsamt Belege haben, dass Sie sich damals arbeitslos gemeldet haben, wird es schlicht und einfach am Nachweis der Zeit als Arbeitslosigkeit scheitern. Sie können dann nicht mehr beweisen, dass Sie sich tatsächlich regelmäßig beim Arbeitsamt gemeldet haben und um Arbeit bemüht. Auch früher konnte jemand, der sich regelmäßig arbeitslos gemeldet hat, regelmäßig Bescheinigungen darüber anfordern und diese aufbewahren.......haben aber viele nicht gemacht und sich nicht mehr gemeldet, wenn sie kein Geld bekommen haben.....
hanna 63am 12.05.2013 | 09:46
Danke an "Schade" für die Auskunft. So weiss ich doch wenigstens schon mal Bescheid. Ich finde es übrigends toll, daß man in diesem Forum sogar Sonntags noch Auskunft erhält. Einen schönen Sonntag noch. Hanna
Deutsche Rentenversicherung
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