Hallo Rudow Harald,
wir schließen uns den Beitrag von W*lfgang an.
Als Ergänzung hierzu ist lediglich anzumerken, dass maximal drei Jahre der beruflichen Ausbildung "aufgewertet" werden können. Sofern Sie Zeiten einer Fachschulausbildung zurückgelegt haben werden, diese vorrangig bewertet und der aufzuwertende Zeitraum von drei Jahre verringert sich um die Zeit der Fachschulausbildung. Haben Sie beispielweise ein Jahr Fachschulausbildung absolviert können lediglich zwei Jahre der beruflichen Ausbildung "aufgewertet" werden.