Hallo ALG1-Bezieher,
der Bezug von Arbeitslosengeld ist in der Regel versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und Sie erhalten eine Beitragszeit dafür.
Ob Sie währenddessen krankgeschrieben oder arbeitsuchend sind, macht keinen Unterschied.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung