Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnungszeiten 35/45 Jahre

von Josh10.11.2019 | 08:25
164 Ansichten
4 Antworten
Es geht um meinen Bekannten, der hat 440 Monate Zurechnungszeit und 58 Monate beitragsfreie Anrechnungszeit ( Uni/ Schule) Nun schrieb die RV das letzteres leider nicht zur der Rente für besonders langjährige Versicherte dazu zählt nur für die langjährige Versicherte. Richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2019 | 11:40

Hallo Josh,

angerechnet werden auf die Wartezeit von 45 Jahren

- Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,

- Berücksichtigungszeiten,

- Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld, Leistungen bei Krankheit und Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind; Zeiten des Bezugs von Leistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden jedoch nur berücksichtigt, wenn die Leistung durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe bedingt war.

- Ersatzzeiten,

- freiwillige Beiträge, wenn insgesamt 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Das gilt jedoch nicht, wenn die freiwilligen Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn gezahlt wurden und gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.

Auf diese Wartezeit werden beispielsweise Anrechnungszeiten ohne Bezug von Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel während Ausbildungssuche oder eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs) nicht angerechnet.

Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.

Ihr Bekannter sollte sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in seiner Nähe in Verbindung setzen und sich beraten lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Grokoam 10.11.2019 | 09:44
Ja!
Josham 10.11.2019 | 09:47
Das heißt das Leute die studiert haben, quasi gar keine Chance haben, 45 Jahre zu schaffen? Ist das nicht bisschen unfair?
Rudiam 10.11.2019 | 10:19
Und wie viele Beitragszeiten sind vorhanden? Ohne Beitragszeiten sind keine Zurechnungszeiten möglich. Also manchmal... Was ist daran unfair? 1. Wer 45 Jahre Beiträge eingezahlt hat, soll dafür ab einem bestimmten Lebensalter (früher) abschlagsfrei in Rente gehen können. Der Zeitpunkt des Eintritts ist aber kein fixes Lebensalter. Wer weniger einzahlt - also wirklich weniger Beiträge zahlt - was Studierende während des Studiums in der Regel nicht tun, profitiert eben nicht davon. 2. Auch Studierende können die 45 Jahre voll kriegen. Niemand hindert sie daran - sie haben alle Chancen: a) Sie arbeiten einfach länger - besagtes nicht vorhandenes fixies Datum ("wenn zum Zeitpunkt X nicht 45 Jahre - dann auch keine Rente" = ist halt so nicht richtig) b) Sie können auch während des Studiums freiwillige Beiträge einzahlen - und somit auch Beiträge einzahlen, wie jemand, der statt zu studieren arbeiten geht. Die freiwilligen Beiträge zählen zu den 45 Jahren auch dann, wenn insgesamt mindestens 216 Kalendermonate/18 Jahre an Pflichtbeiträgen vorhanden sind, was ja für einen Studierenden möglich sein sollte. c) Studierende könn(t)en auch zeitgleich zum Studium Beiträge durch einen Minijob entrichten. (Hab ich auch gemacht - und somit keine Nachteile auf die (frühzeitige) Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahre).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026