Hallo Karli,
zu a: Ja.
zu b: Ja.
zu c: Das ist natürlich abhängig von der invididuell zu ermittelnden Gesamtliestungsbewertung.
zu d: Ja.
Soweit die Zeit der Arbeitslosigkeit tatsächlich als Anrechnungszeit zu berücksichtigen ist, wird die Zeit nicht ungünstiger bewertet.
Unter c) fragten Sie, ob 80 % des Gesamtleistungswertes unter 0,0625 EP/Mo liegen können (wurde jedenfalls so verstanden). Dies ist natürlich möglich, wenn Ihr Gesamtleistungswert entsprechend niedrig ist. Hierzu ist allerdings anzumerken, dass die zu bewertenden Fachschulzeiten mit 75 % des Gesamtleistungswertes /MAXIMAL bis 0,0625 EP/Mo. bewertet werden. Sie werden damit immer schlechter bewertet als Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug.
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