Hallo,
die Frist von 3 Kalendermonaten für die Beantragung einer Versicherungspflicht auf Antrag wegen privatem Krankentagegeldbezugs ist nach Ihren Schilderungen seit längerem abgelaufen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 27 SGB X kommt nur in Betracht, wenn Sie gegenüber der Rentenversicherung belegen, dass Sie diese Frist unverschuldet versäumt haben und die Antragstellung innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hinderungsgrunds nachholen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung