Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnungszeiten bei Krankheit von Privatversicherten

von JohannAnton03.04.2023 | 17:14
377 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seit langem privatkrankenversichert, seit 19.12.2020 bis jetzt krank. Bis 20.11.2021 erhielt ich noch Entgelt meines Arbeitgebers, dann gekündigt. Krankentagegeld wurde bis 30.03.2023 bezahlt, dann von der PKV anerkannte Arbeitsunfähigkeit. Einen Antrag auf Erwerbminderungsrente habe ich erst am 26.02.2023 formlos gestellt. Der amtliche Formularantrag wird z.Zt. ausgefüllt. Die Voraussetzungen zur Bewilligung sind gegeben! Am 31.01.2023 wurde ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an die DRV gestellt; noch nicht bewilligt. Im Versicherungsverlauf fehlt die Zeit vom 01.12.2021 bis heute. Ab Bewilligung der Erwerbsminderungsrente, wahrscheinlich der 01.03.2023, würde der Rentenanspruch wieder aufleben, aber die Anrechnungszeit vom 01.12.2021 bis 28.02.2023 wäre verloren. Eine Weiterzahlung der Rentenversicherungsbeiträge wurde leider versäumt! Gibt es eine Möglichkeit das zu verhindern: Härtefall, Bewusstseinsstörung, Nachzahlungen oder Ähnliches.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Frist von 3 Kalendermonaten für die Beantragung einer Versicherungspflicht auf Antrag wegen privatem Krankentagegeldbezugs ist nach Ihren Schilderungen seit längerem abgelaufen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 27 SGB X kommt nur in Betracht, wenn Sie gegenüber der Rentenversicherung belegen, dass Sie diese Frist unverschuldet versäumt haben und die Antragstellung innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hinderungsgrunds nachholen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Walteram 03.04.2023 | 17:51
Wie sieht es mit ALG1 aus? Sollte m.E. beantragt werden. Eine Anrechnungszeit für den Zeitraum der Krankheit und Bezugs des Krankentagegelds hat aus meiner Sicht keinen Vorteil. Die Beratung für Privatversicherte im sozialrechtlichen Zusammenhang ist leider oftmals miserabel. So lange Sie noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllen ist ihnen auch kein Verlust entstanden. Wichtig ist in dem Zusammenhang noch, dass Krankentagegeld in der Steuererklärung steuerfrei ist und auch nicht unter den Progressionsvorbehalt fällt. Also gar nicht angegeben werden muss.
W°lfgangam 03.04.2023 | 20:17
Hallo JohannAnton, wegen der Lücke in Ihrem Rentenkonto (1) liegt das Versäumnis leider bei Ihnen, sich nicht rechtzeitig um die Option der 'Versicherungspflicht auf Antrag' für PKV-Versicherte gekümmert zu haben. Nicht nachträglich heilbar ...Sie waren ja nicht im Koma ;-) (2) entscheidend ist nicht, wann Sie ihren EMRT-Antrag gestellt haben/auch formlos, sondern ab wann Sie die DRV als möglicherweise EM einstuft. Liegt der Versicherungsfall/EM noch innerhalb der 'zulässigen' Lücke von 2 Jahren der 'Nichtversicherung' (bis (12.2022), wäre alles okay, die Rente ist zu bewilligen. Einfach abwarten, was aus dem Rentenverfahren wird. Sofern Sie dann mit dem festgestellten Versicherungsfall /Rentenablehnung → gar einfach aufs bloße Antragsdatum 'festgestellt' ...ein gelegentlich einfaches Spiel der DRV, das Antragsdatum/angenommener EM-Fall für die Prüfung der erforderlichen 36/60-Vorversicherungszeit zugrunde zu legen und daraus/Versicherungsbedingungen zum 'Antragsdatum' nicht erfüllt wären (wegen der Lücke /PKV /keine Antragspflichtversicherung gewählt) nicht einverstanden sind/Ablehnung allein deswegen, gehen Sie ins Widerspruchsverfahren ...lassen sich dann aber besser unterstützend vorher/von anderen Institutionen, beraten. Gruß w.
JohannAntonam 04.04.2023 | 12:39
Besten Dank an Walter die DRV und an W.(Wolfgang). Das hat mir sehr geholfen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026