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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten durch Krankenkasse.

von Harry4522.05.2016 | 12:27
1810 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit längerer Zeit AU und es läuft ein EM Rentenantrag, Mein ALG1 ist ausgelaufem, ALG2 bekommeich nicht,da zu viel Vermögen. Jetzt muss ich mich freiwillig Krankenversichern. Muss ich mich jetzt Arbeitslos ohne Bezüge bei der AA weiter führen lassen, oder reicht es wenn man die AU bei der Krankenkasse weiter einreicht um die Anrechnungszeiten für die EM Rente zu wahren?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harry 45,

um einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu haben, muss man unter anderem in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorweisen können. Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben Zeiten , die Sie unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegen konnten ( unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit), unberücksichtigt. Der Fünfjahreszeitraum wird um die genannten Zeiten in die Vergangenheit verlängert, so dass Sie unter Umständen mit weiteren Pflichtbeiträgen in diesem Verlängerungszeitraum die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllen können. Melden Sie sich daher bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, weil die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nicht unbegrenzt angerechnet werden( s. Beitrag von W*lfgang).

Näheres hierzu und ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind, klären Sie bitte bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in ihrer Nähe.

LINK zur Beratungsstellen-Suche: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harry 45

solange Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet sind und das Jobcenter diese Anrechnungszeiten an die gesetzliche Rentenversicherung meldet, könnte weiter ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bestehen.

Näheres hierzu in einer unserer Beratungsstellen, die Sie individuell beraten und Ihre Versicherungsverlauf einsehen können .

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harry45,

hier der vollständige link!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_

Services/01_kontakt_und

_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_

servicezentren_beratungsstellen_node.html

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9 Antworten

Janam 22.05.2016 | 12:54
Tach auch Ich hab mich damals , um überhaupt Geld zu bekommen, ganz normal arbeitssuchend gemeldet. Die Wahrscheinlichkeit, daß ihnen innerhalb der nächsten Wochen die Jobangebote nur so ins Haus fliegen, ist unrealistisch. War wenigstens bei mir so. Ich hab der netten Mitarbeiterin vom Jobcenter gesagt, dass der Rentenantrag läuft. Da hat sie mich die nächsten Wochen in Ruhe gelassen. Auf meinen Anruf bei der RV hin, habe ich meine Situation geschildert und drei Wochen später hatte ich, zwar befristet auf zwei Jahre , meinen Bescheid in den Händen. Ist bei ihnen denn schon eine Reha gelaufen? Es heißt ja so schön "Reha vor Rente". Da weiß ich jetzt nicht, ob ihnen da dann Übergangsgeld zusteht. Das müsste jemand anderes beantworten. Ein herrliches Restwochenende wünscht der Jan
William 22.05.2016 | 13:38
Hallo Harry, wenn Sie auch kein Alg 2 bekommen u.alles andere ausgeschöpft ist,würde ich an Ihrer Stelle sofort zur Agentur für Arbeit gehen ,denn es ist ja nicht sicher das Sie EMR bekommen das kann dauern,wenn Sie nirgendwo gemeldet sind außer bei der Krankenkasse,haben Sie nachher Fehlzeiten auf Ihrem Rentenkonto u.wenn Sie bei der AfA ohne Leistungsbezug gemeldet sind haben Sie keine Lücke auf Ihrem Rentenkonto . Lassen Sie sich bei der AfA beraten bevor das Kind in den Brunnen fällt. Weiterhin gute Besserung
Harry45am 22.05.2016 | 14:00
Danke für die schnelle Antwort. Geld bekomme ich keins mehr, da ALG1 Bezug beendet. Mir geht es um die Anrechnungszeiten für die EM Rente. Ich hatte mal gehört das die Krankenkasse bei bestehender AU, die Meldung an die DRV für die Anrechnungszeit weiter reicht. LG harry
Harry45am 22.05.2016 | 15:01
Ich habe bis jetzt ALG2 bekommen, da ich aber etwas geerbt (ca. 13.000 €) habe falle ich aus dem Bezug. Da müsste ich mich demnach arbeitslos ohne Bezüge melden, bis mein Erbe aufgebraucht ist und mich dann wieder ALG2 beantragen. Ich dachte für diesen Zeitraum reicht die AU bei der Krankenkasse.
William 22.05.2016 | 15:12
Hallo Harry, ich war in der gleichen Situation,EMA war in Bearbeitung da auch ich kein Alg 1 mehr bekam,auf AlG 2 keinen Anspruch hatte ,war ich bei der AfA nicht mehr gemeldet,bis ich bei der Verhandlung vorm Sozialgericht eines besseren belehrt wurde,zum damaligen Zeitpunkt hat der Richter die EMR abgelehnt er empfahl aber,das ich am anderen Tag einen neuen Antrag stellen sollte u.mich Montags die Verhandlung war Freitags sofort bei der AfA ohne Anspruch auf Leistungen melden sollte,was ich dann auch machte,ich hatte Glück bekam einen guten Sachbearbeiter der besorgte mir Arbeit ,zwar in Gleitzone da ich gesundheitlich nicht mehr voll arbeiten konnte u.ich war dadurch auch Krankenversichert,mein neuer Arbeitgeber bekam sogar Eingliederungshilfe dafür das ich bei ihm arbeiten durfte,das war 2009 ich habe dann 5 Jahre gearbeitet bis nichts mehr ging ,2014 stellte ich einen neuen EMA erst bekam ich teilweise EMR u.seit 1.5.2015 volle Arbeitsmarktrente befristet bis Oktober 2016,den Verlängerungsantrag habe ich auch schon weggeschickt,deshalb habe ich Ihnen geraten sich unverzüglich mit der AfA in Verbindung zu setzen,nur dann sind Sie auf der sicheren Seite. Das Geburtsjahr spielt bei allem auch eine Rolle.
Harry45am 22.05.2016 | 19:30
Ich Danke euch. Werde mich dann nächste Woche mit der DRV und der AfA in Verbindung setzen. LG harry
Harry45am 24.05.2016 | 12:57
Danke für dir Antwort, leider kann ich den link nicht öffnen. Heute hab ich mit dem DRV Service telefoniert, da ich keine Geschäftsstelle in der Nähe hab. Mir wurde gesagt das ich die AU Bescheinigung aufheben soll, damit ich sie nachweisen kann. dann würden die Lücken gefüllt werden, da die KK die Meldung nicht automatisch weiter gibt. Die AfA gibt doch bei bestehender AU die Meldung an die DRV auch nicht weiter oder stellt sie ein. Bis jetzt habe ich nach KK Aussteuerung, ALG1 bezogen, anschließend wurden Anrechngszeiten von Jobcenter gemeldet. Da ich geerbt habe, bin ich vorrübergehend aus dem Leistungsbezug. LG harry
Harry45am 26.05.2016 | 20:56
Hallo. Ich habe heute mit der AfA telefoniert. Sie meinten da ich AU geschrieben bin, sind sie für mich nicht zuständig. Das Problem ist, dass ich mich dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stellen kann und Restleistungsvermögen gibt es wohl bei Arbeitslos ohne Bezüge nicht. mehr.
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