Hallo Harry 45,
um einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu haben, muss man unter anderem in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorweisen können. Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben Zeiten , die Sie unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegen konnten ( unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit), unberücksichtigt. Der Fünfjahreszeitraum wird um die genannten Zeiten in die Vergangenheit verlängert, so dass Sie unter Umständen mit weiteren Pflichtbeiträgen in diesem Verlängerungszeitraum die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllen können. Melden Sie sich daher bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, weil die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nicht unbegrenzt angerechnet werden( s. Beitrag von W*lfgang).
Näheres hierzu und ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind, klären Sie bitte bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in ihrer Nähe.
LINK zur Beratungsstellen-Suche: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html