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Anrechnungszeiten EU Ausland

von JinBelgien08.05.2007 | 13:02
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Durch Ausbildung und Berufstätigkeit im gelernten Beruf habe ich bereits 4 Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt. Nach dem Studium arbeite ich nun mit Unterbrechungen seit 10 Monaten in einem sozialversicherungspflichtigen, befristeten Beschäftigungsverhältnis in Deutschland. Nun habe ich die Möglichkeit für 10 Monate nach Belgien zu gehen. Mich interessieren deshalb die Anrechnungszeiten im Europäischen Ausland. Habe ich es richtig verstanden, dass sowohl Belgien als auch Deutschland die im jeweils anderen Land geleisteten Zeiträume berücksichtigt, wenn es darum geht, die Mindestanforderungen zu erreichen? Oder kann es mir passieren, dass ich am Ende meines beruflichen Lebens von Belgien für die 10 Monate keine Rente beziehen kann, weil das Land auf mindestens 3,4,5 jähriger Beitragsleistung besteht? Denn Rentenleistungen müssen ja in jedem einzelnen Land beantragt werden, in dem einer sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgegangen wurde, oder? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es gibt in der EWG-Verordnung eine „Kleinstzeiten-Regelung“, die besagt: wenn in einem Mitgliedstaat weniger als 1 Jahr (12 Monate) Versicherungszeiten zurückgelegt sind, so braucht der Träger dieses Staates kein Leistungen erbringen. Diese Zeiten werden von dem anderen Staat abgegolten.

3 Antworten

Schadeam 08.05.2007 | 13:33
das haben Sie grundsätzlich richtig verstanden. Es gibt allerdings in den Fällen, in denen 1 EU Staat eine solche Kleinzeit nicht bewertet, die Regelung, dass dies der Heimatstaat übernimmt. Lassen Sie sich auf jeden Fall nach Ende der Tätigkeit in Belgien einen Beitragsnachweis von der belgischen RV zusenden. Dann haben Sie immer einen Nachweis für diese Zeit. (und bei der Gelegenheit können Sie in Belgien gleich nachfragen, was dort ggfls. die Mindestzeit ist)
JinBelgienam 08.05.2007 | 16:44
vielen Dank für die umgehende Antwort. Und wie werden solche Kleinstzeiten in Deutschland berücksichtigt? Pauschales Gehalt als Grundlage (wie hoch?) oder tatsächliches Gehalt im Ausland?
Namenlosam 09.05.2007 | 11:50
Die Bewertung der ausländischen Zeiten erfolgt mit dem Durchschnitt aller deutschen Beitragszeiten.
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