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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten für Rente mit 63

von Frau Kötz12.11.2015 | 17:58
1133 Ansichten
2 Antworten
Liebes Forum, Frage: zählt auch eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug als Anrechnungszeit, weil die Höchstdauer überschritten war?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.11.2015 | 14:20

Hallo Frau Kötz,

"Wolfgang" hat bereits zutreffend mitgeteilt, dass es eine Höchstdauer für die Anrechnungszeit "Arbeitslosigkeit" nicht gibt.

Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit können u. a. nur entstehen, wenn die versicherte Person wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende Person gemeldet war.

Auch ich empfehle Ihnen, dass Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen und gegebenenfalls auch klären, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ("Rente ab 63") erfüllt sind.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antworten

W*lfgangam 12.11.2015 | 20:04
Hallo Frau Kötz, die Höchstdauer für diese Anrechnungszeit/Alo kann nicht überschritten werden, es gibt keine. Sie meinen sicher, die Höchstdauer der Alo-Leistung selbst und Folgemeldung?! Die nachfolgende Alo ohne Leistungsbezug ist grundsätzlich Anrechnungszeit, wenn vor Beginn der Alo eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen worden ist ...die einfachste Variante - daneben gibt es weitere Möglichkeiten. Wenn Sie eine aktuelle Rentenauskunft vorliegen haben, finden Sie im Versicherungsverlauf entsprechende Hinweise zu den vorhandenen Zeiten. Erwarten Sie erst in der Zukunft solche Zeiten, sollten Sie vielleicht eine Beratungsstelle aufsuchen, um Ihre Frage "muss ich mich weitermelden/bringt das noch was?" zu klären. Gruß w.
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