Hallo Frau Kötz,
"Wolfgang" hat bereits zutreffend mitgeteilt, dass es eine Höchstdauer für die Anrechnungszeit "Arbeitslosigkeit" nicht gibt.
Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit können u. a. nur entstehen, wenn die versicherte Person wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende Person gemeldet war.
Auch ich empfehle Ihnen, dass Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen und gegebenenfalls auch klären, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ("Rente ab 63") erfüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.