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Anrechnungszeiten Nichtleistungsempfänger

von Susanna01.09.2009 | 16:20
2240 Ansichten
4 Antworten
Ich bin 47 Jahre alt und zur zeit NLE, mein Mann hat Arbeit. Ich habe bis 14.01.2005 versicherungspflichtig gearbeitet, (es war eine befristete ABM), bereits vor Ende der ABM habe ich mich bei der ARGE arbeitslos gemeldet und Antrag auf ALG II gestellt, ab 17.01.2005 wurde mir ALG II gewährt, ALG II erhielt ich dann bis 31.01.2007, in dieser Zeit musste ich für Oktober 2005 das ALG II zurückzahlen, da in jenem Monat an meine Bedarfsgemeinschaft eine Lohnsteuerrückzahlung vom Finanzamt erfolgte, im Jahr 2006 wurde eine Lohnsteuerrückzahlung auf alle 12 Monate verteilt und so war mein ALG II geringer, für Dezember 2006 musste ich das ALG II zurückzahlen, weil da mein Mann mal eine Prämie von seinem Arbeitgeber bekommen hat, seit Februar 2007 bin ich nun Nichtleistungsempfänger, weil mein Mann seitdem mehr Lohn hat, ich bin seit Februar 2007 ununterbrochen bis jetzt beim arbeitsamt gemeldet, erscheine da regelmäßig zu den Gesprächen über meine berufliche Zukunftund unterschreibe jedesmal eine Eingliederungsvereinbarung und viele Bewerbungen . Bis hierher ist ja alles ok. Nun erhielt ich von der RV einen Bescheid über die entsprechenden Anrechnungszeiten. Wortlaut: Die Zeit vom 01.10.2005 bis 31.10.2005, vom 01.12.2006 bis 31.12.2006 und vom 1.02.2007 bis 31.12.2008 kann nicht als Anrechnungszeit vorgemerkt werden, weil eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen wurde. Das diese Zeit nicht als Anrechnungszeit anerkannt soll, ist für mich nicht nachvollziehabar, da zum 14.01.2005 eine Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vorliegt ... Soll ich Widerspruch einlegen? liebe grüße Susanna

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.09.2009 | 09:21

Einigen SGB II-Leistungsträgern ist es aufgrund technischer Unzulänglichkeiten ihres "Meldeprogramms" nicht möglich, die Zeiten des ALG II-Bezugs differenziert mit oder ohne Arbeitslosigkeit zu melden. Deshalb werden diese Zeiten immer mit dem Merkmal "ohne Arbeitslosigkeit" in die Versicherungskonten eingespielt und als so genannter Prüffall gekennzeichnet. Die Rentenversicherungsträger ermitteln bei entsprechender Notwendigkeit, ob Arbeitslosigkeit vorlag. Dies wurde bei Ihnen wahrscheinlich versäumt.

Deshalb wurde der ALG II-Bezug nicht als Überbrückungstatbestand erkannt und die Zeiten des Nichtleistungsbezugs wegen fehlender Unterbrechung nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Wenn die Zeit des ALG II- Bezugs korrekt "mit Arbeitslosigkeit" erfasst wird, gilt die Zeit als Überbrückungstatbestand und die Unterbrechung der versicherten Beschäftigung ist gegeben. Wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.

3 Antworten

Beitragam 01.09.2009 | 16:57
Ja!! und weisen Sie dabei nach, daß sie seit Januar 2005 lückenlos Alo gemeldet waren, ob mit oder ohne Leistungsbezug. Am besten von der Arge bestätigen lassen. MfG
Susannaam 01.09.2009 | 17:08
Danke für die prompte Antwort, ich frage mich nur warum ARGE/AA die Zeiten als ALGII OHNE Arbeitslosigkeit an die RV gemeldet haben, das ist doch falsch, oder? lg Susanna
-_-am 01.09.2009 | 18:33
Bei den ARGEn ist einiges im Argen! Besonders in der Anfangsphase 2005 lief da fast alles schief. Widerspruch müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung nicht einlegen, sondern, sofern Zeiten im Versicherungsverlauf fehlen, die betreffenden Nachweise dort noch vorlegen. Mitunter hilft auch, wenn die Sachbearbeitung bei der Deutschen Rentenversicherung sich den Betriebsprüfteil einmal genau ansieht, in dem alle eingelaufenen Meldungen abgelegt sind. Manchmal kann man so das Meldechaos der ARGEn entschlüsseln.
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