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Anrechnungszeiten pers.Entgeltpunkte

von Wolf30.10.2007 | 08:42
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Welche "persönlichen Entgeltpunkte" werden bei den Anrechnungszeiten (Schule,Fach- und Hochschulausbildug, Arbeitslosigkeit) angesetzt ? Wird dann der Durchschnitt aller persönl. Entgeltpunkte der Jahre angesetzt, in denen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden oder wie sonst ?

3 Antworten

Ghostwriteram 30.10.2007 | 10:46
Hallo Wolf, bedauerlicher Weise ist die Berechnung der Entgeltpunkte für Anrechnungszeiten (beitragsfreie Zeiten und beitragsgeminderte Zeiten) nicht so einfach um es hier in Kurzfassung schildern zu können. Sollten Sie bereits eine aktuelle Rentenauskunft mit Ermittlung der Entgeltpunkte erhalten haben, lassen Sie sich diese am Besten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wegen der Berechnung der Entgeltpunkte dort erklären. Um selbst nachzulesen empfehle ich die § 71 ff -Sozialgesetzbuch- SGB VI. Übrigens müssen die bei der Rentenversicherung beschäftigten Sachbearbeiter unter Anderem nicht umsonst ein dreijähriges Studium absolvieren, um die Berechnung verstehen zu können. ;-) Gruß Ghostwriter
Rentenüberprüferam 30.10.2007 | 15:12
Die bereits geäußerten Meinungen hinsichtlich Problematik, Sachkenntnis u.u. will ich nicht entkräften, biete Ihnen aber eine rechnerische Lösung an, wie man zu diesen Werten kommt, mit denen man die angesprochenen Zeiten bewertet. Zu Berücksichtigen sind zunächst alle Entgeltpunkte, die aus den Verdiensten der jeweiligen Beitragsjahre bis Monat vor Rentenbeginn ermittelt wurden. Dazu kommen, wenn zutreffend, Mindestentgeltpunkte wegen geringem Arbeitseinkommen und Entgeltpunkte aus Kinderberücksichtigungszeiten, wenn diese Zeiten der Person wegen Kindererziehung zugeordnet wurden. Die Summe dieser Entgeltpunkte wird durch eine Summe Monate dividiert, die in einem gesonderten Rechenabschnitt "Ermittlung der belegungsfähigen Kalendermonate" errechnet wird. Das Ergebnisses der Division "Entgeltpunkte / Monate" wird ermittelt als: -Leistungswert aus der Grundbewertung und - Leistungswert aus der Vergleichsbewertung, Der höhere Wert aus beiden Berechnungen wird als "Gesamtleistungswert" definiert und der weiteren Berechnung zur Ermittlung von zusätzlichen Entgeltpunkten (im folgenden mit "(EP)" bezeichnet) für beitragsfreie und/ oder beitragsgeminderten Zeiten zugrunde gelegt. Gesonderte gesetzliche Festlegungen regeln, in welcher Höhe als "% vom Hundert" dieser Gesamtleistungswert, der als Monatsdurchschnitt (EP) aus dem Versicherungsleben zu verstehen ist, für die Ermittlung zusätzlicher (EP) zugrunde zu legen ist. Beispielrechnung Annahme: Der Versicherte hat: - 45,0000 (EP) für 483 Mon. insgesamt erzielt, davon - 44,2000 (EP) für 471 Mon. Beschäftigung, (vollwertige Beitragszeit) - 0,8000 (EP) für 12 Mon. Arbeitslosigkeit 1994, (nicht vollwertige Beitragszeit - als Summe belegungsfähige Kalendermonate wurden 483 angenommen, - Rentenbeginn soll Oktober 2007 sein. Vorhanden sind außerdem: - 46 Mon. beitragsfreie Zeiten, davon 36 Mon. Fachschule und 10 Mon. Schule allgemein 1. Berechnung Leistungswert aus der Grundbewertung Zugrunde zu legen sind alle erzielten (EP) und Monate, die Beitragszeiten sind. 44,2000 + 0,8000 = 45,0000 (EP), an Monaten 471 + 12 = 483 Mon. 45,0000 / 483 = 0,0932 (EP) je Monat. 2. Berechnung Leistungswert aus der Vergleichsbewertung Zugrunde zu legen sind hier nur vollwertige Zeiten. - 44,2000 (EP) dazu die Monate = 471, 44,2000 / 471 = 0,0938 (EP) je Monat. Der Leistungswert aus der Vergleichsbewertung ist der höhere und deswegen der weiteren Berechnung zugrunde zu legen. Bewertung beitragsfreier Zeiten (Rentenbeginn im Okt. 2007) 1. Zusätzliche (EP) für Beitragsfreie Zeiten als Fachschulzeiten sind bei Rentenbeginn im Okt. 2007 mit 75% des Gesamtleistungswertes zu bewerten. (begrenzter Leistungswert), maximal je Monat aber nur mit 0,0625 (EP). 0,0938 * 0,75 = 0,0704 je Mon. Weil hier der ermittelte Anteil aus dem Gesamtleistungswert oberhalb der gesetzlichen Vorgabe liegt (0,0625), darf nur dieser Wert berücksichtigt werden. 0,0625 * 36 = 2,2500 (EP), die für diese beitragsfreien Zeiten wegen Fachschulbesuchs zusätzlich ermittelt wurden. 2. Zusätzliche (EP) für beitragsfreie Zeiten als Schulzeiten und Hochschulzeiten ohne Fachschule, sind bei Rentenbeginn im Oktober 2007 nur noch mit 23,44 % des Gesamtleistungswertes zu bewerten (begrenzter Leistungswert), maximal aber nur mit 0,0195 (EP) je Monat. 0,0938 * 0,2344 = 0,0220 je Monat. Weil hier der ermittelte Anteil aus dem Gesamtleistungswert oberhalb der gesetzlichen Vorgabe liegt (0,0195), darf nur dieser Wert berücksichtigt werden. 0,0195 * 12 = 0,2340 (EP), die für die beitragsfreien Zeiten, die keine Fachschulzeiten sind , noch zusätzlich berücksichtigt werden. Insgesamt wurden für alle beitragsfreien Zeiten zusätzlich ermittelt: 2,2500 + 0,2340 = 2,4840 (EP). Bewertung beitragsgeminderter Zeiten (Rentenbeginn Okt. 2007) Zusätzliche (EP) für beitragsgeminderte Zeiten wegen Arbeitslosigkeit sind bei Rentenbeginn im Oktober 2007 mit 80% des Gesamtleistungswertes zu bewerten. 0,0938 * 0,8 = 0,0750 je Monat. 0,0750 * 12 = 0,9000 (EP), = Sollgröße, davon sind die insgesamt für Arbeitslosigkeit bereits erhaltenen (EP) aus den einzelnen Jahren, (hier 0,8000 (EP)für 12 Monate), zu subtrahieren. Wenn die "Istgröße" größer ist als die "Sollgröße", ergeben sich keine zusätzlichen (EP), sonst als Differenz (Soll - Ist), hier: 0,9000 - 0,8000 = 0,1000 (EP), die im Beispielfall für die Zeiten der Arbeitslosigkeit zusätzlich ermittelt wurden. Danach sind für den Beispielfall insgesamt - aus Verdienst und ALG 45,0000 (EP), - zusätzliche(EP) für beitragsfreie Zeiten 2,4840 (EP), - zusätzliche (EP) für beitragsgeminderte Zeiten 0,1000 (EP), ermittelt worden. Entgeltpunkte insgesamt: 47,5840 daraus Bruttorente West 47,5840 * 26,27 = 1.250,03 €, daraus Bruttorente Ost 47.5840 * 23,09 = 1.098,71 € Stehe Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung "www.rentenüberprüfung.de"
Wolfam 30.10.2007 | 17:35
hallo, "Rentenüberprüfer", vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort mit der genauen Rechenmethode. So wie Sie es angeben hatte ich es auch berechnet, war mir aber mangels konkreter Angaben im SGB VI §71 usw. nicht sicher, ob ich es richtig gemacht habe. Nochmals vielen Dank.
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