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Anrechnungszeiten und Studium

von Micha11105.03.2007 | 14:26
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wenn ich davon ausgehe, dass mir für meine Schul- bzw. Studienzeit zu Rentenbeginn (2027) wirklich 8 Jahre als Anwartschaft auf die 35 Jahre angerechnet werden, dann ist das für mich zu schaffen. Doch bis 1992 galten m.W. 14 Jahre, dann ab 1992 8, dann um 1997 nur noch 3 und jetzt seit 2005 wieder 8.... Wenn das Studium mit weniger als 4 Jahren angerechnet wird, verfehle ich die 35 Jahre. Wie sicher kann ich denn noch sein, dass es bei den 8 Jahren bleibt - oder sollte ich bisher nicht anrechenbare Studienjahre noch Nachzahlen (nicht wegen der Rendiete, sondern zur Sicherheit wg. der Anrechnungszeit)? Oder kann man sich auf diese Zeiten jetzt einstellen? Völlig verunsichert Grüßt Micha

7 Antworten

Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 05.03.2007 | 14:59
Sicherheit vor Rechtsänderungen gibt es im Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Dazu wurde –gerade bei den Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung- schon zuviel an den Gesetzen herumgefummelt. Sicher ist das fortwährende Absinken des Rentenniveaus und das weitere Hinausschieben der Altersgrenzen. Auf die „Verfasser“ dieses Beitrags wird insoweit hingewiesen. Gruß Amadé
Amadéam 05.03.2007 | 15:10
Nachzahlen von freiwilligen Beiträgen für Zeiten schulischer Ausbildung, besonders VOR dem 17. Lebensjahrs, niemals ohne vorherige Beratung - MIT PROBEBERECHNUNG- bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers tätigen!!! Haben Sie Vertrauen zu den o.g. Herren?
Amadéam 05.03.2007 | 15:34
Noch eines ist absolut sicher! Beim fortwährenden Hinausschieben der Altersgrenzen wirken sich auch die vorzunehmenden Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug immer verheerender aus. Davon wären auch die nachgezahlten Beiträge betroffen! Lassen Sie das in Ihre Renditeberechnungen mit einfließen.
Micha111am 05.03.2007 | 15:41
Dass ich das Geld kaum wiedersehe ist klar, um die Rendite geht es dabei aber nicht primär. Sondern um die 35 Jahre um der Regelrente zu entgehen. Und gerade, weil ich den Herren auch mißtraue frage ich mich was am sinnvollsten ist: Nachzahlen oder nicht. Könnten einem denn die nachgezahlten Zeite je nach Kassenlage in der zukunft auch noch per Gesetz genommen werden?
Amadéam 05.03.2007 | 15:56
Die Gesetzliche Rente rutscht nach dem Jahr 2010 immer mehr in Richtung Grundsicherungsniveau. Das ist nicht nur meine leichtgewichtige Meinung, sondern die Auffassung diverser rentenrechtlicher Schwergewichte. Daher würde ich mich an Ihrer Stelle nicht so sehr in die 35 Jahre "verbeissen". Übrigens, eine kleine Gesetzesänderung und aus 35 wird 40, was dann?
Bernhardam 05.03.2007 | 16:25
Sie können für diese 8 Jahre unbewerteter Anrechnungszeit für Schul- und Studienzeiten gar keine freiwilligen Beiträge nachzahlen. Nachzahlen könnten Sie nur für darüberhinausgehende Zeiten schulischer Ausbildung, die überhaupt nicht angerechnet werden und rentenrechliche Lücken sind (§ 207 SGB VI). Sofern Sie in nächster Zeit 45 Jahre alt werden, und solche Zeiten (meist Studienzeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres) haben, dann beachten Sie bitte: 1. Niemand kann Ihnen sagen oder garantieren, ob die 35-jährige Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente verlängert werden wird oder nicht. Überlegungen der Politik in dieser Richtung gibt es derzeit nicht. 2. Nachgezahlte freiwillige Beiträge können (je nach Jahr der tatsächlichen Zahlung) zu 64 % oder mehr von der Einkommenssteuer abgesetzt werden (wie bei einer Rürup-Rente). 3. Sie können Teilzahlung über 5 Jahre hinweg beantragen. Dann könnten Sie bei der letzten Rate schon 50 Jahre alt sein. Die Zahlungen könnten Sie auch jederzeit einstellen. 4. Je nach Einkommen sind Mindestbeiträge für 4 Jahre (4 x 12 x 76,60 €) nicht so viel, dass man dafür unbedingt zwei Jahre später in Rente gehen möchte. 5. Die Rendite von Beiträgen für eine Leibrente (und die gesetzliche Rente ist eine lebenslange Leibrente) hängt vor allem und ganz entscheidend von der individuellen Lebenserwartung ab. Wer völlig gesund ist und langlebige Blutsverwandte hat, (nur) der sollte darüber nachdenken. 6. Sollten Sie später einmal schwerbehindert werden, dann brauchen Sie ebenfalls die 35-jährige Wartezeit für eine um 2 Jahre vorgezogene (abschlagsfreie) Altersrente für schwerbehinderte Menschen. In diesem Fall ist die Rendite nachgezahlter Mindestbeiträge meist *sehr* hoch. So ist das eben bei Versicherungen ... Beachten Sie auch, dass der "Renditeunterschied" zwischen einer privaten Leibrente und der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beitragszahlungen im Alter zwischen 45 und 50 derzeit nur sehr gering ist. Letztlich machen Sie sich viele Gedanken um allenfalls einige 100 €. Auch die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung ist (sogar für alleinstehende Männer) positiv!
Amadéam 05.03.2007 | 16:05
Würden Sie Ihren Hund zum Verwalter des Wurstvorrats einsetzen? Gruß Ihr Amadé
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