Hallo Heider,
die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten - das sind die Kalendermonate mit Beitrags- und beitragsfreien Zeiten - wird durch die Gesamtleistungsbewertung übernommen.
Für beitragsfreie Zeiten werden Entgeltpunkte auf der Basis der im belegungsfähigen Gesamtzeitraum, das ist die Zeit zwischen dem 17. Lebensjahr, bzw. zwischen dem davor liegenden ersten Beitrag und dem Leistungsfall, versicherten Arbeitsverdienste und Arbeitseinkommen ermittelt.
Bei der Gesamtleistungsbewertung wird außerdem zwischen der Grund- und Vergleichsbewertung unterschieden.
Beide Bewertungsverfahren werden durchgeführt, sie unterscheiden sich wir folgt:
Bei der Grundbewertung fliessen in die Berechnung alle Beitragszeiten und beitragsgeminderten Zeiten mit ein, wobei bei der Vergleichsbewertung ausschliesslich nur vollwertige Beitragszeiten gezählt werden.
Die beitragsfreien Zeiten erhalten den höheren der beiden Werte.
Je mehr u.a. Beitragszeiten im belegungsfähigen Gesamtzeitraum vorhanden sind, desto höher werden die beitragsfreien Zeiten bewertet.
Je weniger Zeiten auf den Gesamtzeitraum entfallen, d.h. je mehr Lücken vorhanden sind, desto niedriger fällt der Gesamtleistungswert aus.