Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule oder einer Hochschule erhöhen zwar nicht die Rente – zählen aber weiterhin als Versicherungszeit (Wartezeit) für die Altersrenten an langjährig Versicherte bzw. an schwerbehinderte Menschen, bei denen eine 35-jährige Versicherungszeit gefordert wird.