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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten zur Rente

von Siegfried W25.02.2026 | 16:54
157 Ansichten
6 Antworten
Gibt es Anrechnungszeiten für die Teilnahme am Unterricht eines Abendgymnasiums mit Abschluss Allgemeine Hochschulreife? Wenn ja, welche Nachweise brauchen Sie? Mit freundlichen Grüßen Siegfried W

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2026 | 11:03

Hallo Herr W,

 

dies ist ein öffentliches Forum, bitte keine persönlichen Daten einstellen! Für individuelle Beratungen wenden Sie sich bitte an die Auskunfts- und Beratungsstellen bzw. buchen Sie eine Videoberatung.

 

Zu Ihrer Frage: Ein Abendgymnasium kann zu einer Anrechnungszeit werden, wenn der zeitliche Umfang für die schulische Ausbildung mit Unterricht, häuslicher Vorbereitung und Wegezeiten mehr als 20 Stunden pro Woche betragen hat und Sie daneben keine Pflichtbeitragszeiten zur Rentenversicherung aufgrund einer Beschäftigung hatten.

 

Wenn Sie gearbeitet und zusätzlich das Abendgymnasium absolviert haben, so ist für die Rentenberechnung das Arbeitsentgelt, also die Beitragszeit maßgebend, da Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt worden sind. 

 

Im Kontenklärungsverfahren wird auf dem Formular V0410 daher auch gefragt, ob es sich um eine Abendschule gehandelt hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam

5 Antworten

Das kann doch nicht wahr sein!am 25.02.2026 | 16:56
Bitte nennen Sie in einem anonymen Forum keine persönlichen Daten, wie z.B. E-Mailadresse und Telefonnummer. Sehr fahrlässig von Ihnen.
Hzam 25.02.2026 | 17:07
Wenn die Schulzeit überwiegend war und nicht nebenher gearbeitet wurde, so wie alle Schulzeiten ab dem 17 Lebensjahr, bis zu acht Jahren.
Oh Mannam 25.02.2026 | 18:00
Stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung (V0100 und V0410), beantworten alle Fragen wahrheitsgemäß und warten Sie die Entscheidung ab,
Au weiaam 25.02.2026 | 18:49
Vielen Dank für die Nennung Ihrer persönlichen Daten. Bitte nennen Sie jetzt noch Ihr Geburtsdatum und-ort, Ihre Anschriften der letzten 20 Jahre sowie Ihren aktuellen Familienstand. Es gibt genügend interessierte Unternehmen, die Ihnen aufgrund der Daten interessante Angebote diverser Art unterbreiten werden.
Rentenschmiedam 26.02.2026 | 08:02
Sie brauchen eine Bescheinigung der Schule mit dem Zeitraum und dem Umfang der Schulausbildung pro Woche. Sie muss incl. Vor- und Nacharbeitszeiten mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst haben, sonst hat sie nicht überwiegend die Arbeitskraft beansprucht und ist nicht anerkennungsfähig.
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