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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten/Lücken/Nachzahlungen

von Rudi22.01.2019 | 23:20
86 Ansichten
3 Antworten
Hallo, folgender Fall. Bin Jahrgang 1966 und seit 1982 Rentenversicherungspgflichtig beschäftigt bzw.Rentenversicherungsbeiträge wurden eingezahlt. Ich bin seit gut einem Jahr AU ohne das ich irgendwelche Leistungen erhalte. Die KV-Beiträge mit Mindestbeitrag zahle ich selber vom erspartem. Rentenversicherung wird nichts eingezahlt. Habe diesen Monat EMR-Antrag gestellt. Macht es Sinn die RV-Beiträge aus eigene Tasche nach zu zahlen bzw. fortzahlen? Welch Nachteile können mir in Zukunft entstehen wenn es so weiter läuft. Welche Regeln gibtes,z.B. Nachzahlungsfrist, Beitragshöhe etc. wo kann ich mich informieren welche Vorgangsweise in meinem Fall am besten wäre? Vielen Dank. Rudi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2019 | 10:13

Da Ihre Fragen und Rückfragen doch sehr umfangreich sind, wäre es sinnvoll bei einer Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung vorzusprechen.

Die Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten und die daraus resultierenden Fragen kann man in einem Vier-Augen-Gespräch besser klären.

2 Antworten

2 Möglichkeitenam 23.01.2019 | 08:03
Es hängt vom Leistungsfall ab: Wenn sie komplett für 2018 Beiträge nachzahlen und der Dezember 2017 wird als Leistungsfall festgestellt, waren die Beiträge ohne Wirkung und erhöhen die EM-Rente nicht. Wird hingegen festgestellt, dass Sie erst seit Januar 2019 erwerbsgemindert sind, sollte sich ihre EM-Rente durch die Nachzahlungen erhöhen. Immer unter der Voraussetzung, dass Sie überhaupt die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Rudiam 23.01.2019 | 10:40
Danke für die Infos, was ist mit der Nachzahlungsfrist, meine irgendwo gelesen zu haben das nach einem Jahr ohne Beitragszahlung die Nachzahlungsmöglichkeit weg fallen würde. Gibt es da solche Fristen? Mit Nachteilen meinte ich nicht die EMR sondern ganz allgemein auch die spätere altersrente. Und wo kann ich evtl. die Nachzahlung beantragen, geht das auch online oder mus ich die DRV diesbezüglich schriftlich anschreiben? Vielen Dank Rudi
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