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Experten-Antwort

Anschluß Übergangsgeld nach Leistung zu Teilhabe am Arbeizsleben un zwischenzeitlichen Krankengeldbezug

von Heiko15.10.2025 | 09:57
309 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Dame und Herren, ich habe letztes Jahr an 9 monatigen einer Maßnahme Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teilgenommen und bin kurz vor Ende krank geworden und habe bis vor kuzem Krankengeld bezogen. Habe ich immer noch Anspruch auf Anschluß-übergangsgeld? Mit freundlichen Grüßen Heiko

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heiko, 

 

die Antwort von "Kuno" ist zutreffend.

 

Freundliche Grüße

 

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5 Antworten

Kunoam 15.10.2025 | 10:42
Anschlussübergangsgeld bekommt man nur nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme und maximal für die ersten drei Monate nach Ende der Maßnahme, wenn man arbeitslos gemeldet ist und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Wenn Sie die Maßnahme also abgebrochen haben oder wenn das Ende der Maßnahme länger als 3 Monate zurückliegt, besteht kein Anspruch.
Heikoam 15.10.2025 | 12:07
Zitat von Kuno anzeigen
Ich habe die Maßnahme nicht abgebrochen. Ich bin kurz vor Ende krank geworden und bin zum Zeitpunkt der Beendigung ins Krankengeld gefallen. Ich konnte mich erst arbeitsuchend melden als meine Krankheit Ende August beendet war.
Frankam 15.10.2025 | 12:10
Zitat von Kuno anzeigen
Dies sagt eine KI dazu: Ja, ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht wahrscheinlich weiterhin, da Sie durch den Bezug von Krankengeld bis kurz vor Ende der Maßnahme die Voraussetzungen dafür erfüllt haben. Der Anspruch auf Übergangsgeld wird in der Regel für die Dauer der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme geleistet. Um dies sicherzustellen, sollten Sie umgehend einen Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle stellen, der Deutschen Rentenversicherung. Voraussetzungen und Anspruch Sie haben die berufliche Rehabilitationsmaßnahme bis kurz vor Ende besucht und waren dann krankgeschrieben. Während der Maßnahme wurde Krankengeld bezogen, was dem Übergangsgeld entspricht, das eine Ersatzleistung für ausgefallenes Arbeitsentgelt ist. Der Anspruch auf Übergangsgeld erlischt nicht mit dem Ende der Maßnahme, sondern wird für die gesamte Dauer der Maßnahme weitergezahlt, also auch in der Zeit, in der Sie krank waren und Krankengeld bezogen haben. Vorgehensweise Antrag stellen: Stellen Sie umgehend einen Antrag auf Übergangsgeld bei der für Sie zuständigen Stelle, der Deutschen Rentenversicherung. Nachweise vorlegen: Legen Sie bei der Antragstellung alle relevanten Nachweise vor, wie z. B. die Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld und eine ärztliche Bescheinigung, die die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Beratung einholen: Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten, um alle Details zu klären und sicherzustellen, dass der Anspruch vollständig gewährt wird. Bearbeitungsdauer: Beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer des Antrags variieren kann. Stellen Sie daher den Antrag so schnell wie möglich, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.
Das war wohl nichts!am 15.10.2025 | 12:24
Zitat von Frank anzeigen
Frank schrieb

Dies sagt eine KI dazu:

Ja, ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht wahrscheinlich weiterhin, da Sie durch den Bezug von Krankengeld bis kurz vor Ende der Maßnahme die Voraussetzungen dafür erfüllt haben. Der Anspruch auf Übergangsgeld wird in der Regel für die Dauer der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme geleistet. Um dies sicherzustellen, sollten Sie umgehend einen Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle stellen, der Deutschen Rentenversicherung.

Voraussetzungen und Anspruch

Sie haben die berufliche Rehabilitationsmaßnahme bis kurz vor Ende besucht und waren dann krankgeschrieben.

Während der Maßnahme wurde Krankengeld bezogen, was dem Übergangsgeld entspricht, das eine Ersatzleistung für ausgefallenes Arbeitsentgelt ist.

Der Anspruch auf Übergangsgeld erlischt nicht mit dem Ende der Maßnahme, sondern wird für die gesamte Dauer der Maßnahme weitergezahlt, also auch in der Zeit, in der Sie krank waren und Krankengeld bezogen haben.

Vorgehensweise

Antrag stellen:

Stellen Sie umgehend einen Antrag auf Übergangsgeld bei der für Sie zuständigen Stelle, der Deutschen Rentenversicherung.

Nachweise vorlegen:

Legen Sie bei der Antragstellung alle relevanten Nachweise vor, wie z. B. die Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld und eine ärztliche Bescheinigung, die die Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Beratung einholen:

Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten, um alle Details zu klären und sicherzustellen, dass der Anspruch vollständig gewährt wird.

Bearbeitungsdauer:

Beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer des Antrags variieren kann. Stellen Sie daher den Antrag so schnell wie möglich, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Dann sehen Sie besser mal die Expertenantwort an und lernen daraus.
Kleiner Tippam 15.10.2025 | 13:22
Zitat von Frank anzeigen
Frank schrieb

Dies sagt eine KI dazu:

Ja, ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht wahrscheinlich weiterhin, da Sie durch den Bezug von Krankengeld bis kurz vor Ende der Maßnahme die Voraussetzungen dafür erfüllt haben. Der Anspruch auf Übergangsgeld wird in der Regel für die Dauer der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme geleistet. Um dies sicherzustellen, sollten Sie umgehend einen Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle stellen, der Deutschen Rentenversicherung.

Voraussetzungen und Anspruch

Sie haben die berufliche Rehabilitationsmaßnahme bis kurz vor Ende besucht und waren dann krankgeschrieben.

Während der Maßnahme wurde Krankengeld bezogen, was dem Übergangsgeld entspricht, das eine Ersatzleistung für ausgefallenes Arbeitsentgelt ist.

Der Anspruch auf Übergangsgeld erlischt nicht mit dem Ende der Maßnahme, sondern wird für die gesamte Dauer der Maßnahme weitergezahlt, also auch in der Zeit, in der Sie krank waren und Krankengeld bezogen haben.

Vorgehensweise

Antrag stellen:

Stellen Sie umgehend einen Antrag auf Übergangsgeld bei der für Sie zuständigen Stelle, der Deutschen Rentenversicherung.

Nachweise vorlegen:

Legen Sie bei der Antragstellung alle relevanten Nachweise vor, wie z. B. die Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld und eine ärztliche Bescheinigung, die die Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Beratung einholen:

Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten, um alle Details zu klären und sicherzustellen, dass der Anspruch vollständig gewährt wird.

Bearbeitungsdauer:

Beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer des Antrags variieren kann. Stellen Sie daher den Antrag so schnell wie möglich, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

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