Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anschlußrehabilitation

von Eckhard Hofmann16.04.2024 | 18:26
169 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Die AOK Chemnitz willmeinem Wunsch- und Wahlrecht nach einer Reha-Einrichtung nicht nachkommen, Begründung: Die von mir ausgewählte Reha-Einrichtung kann nicht kurzfristig einen Rehaplatz bereitstellen, obwohl diese Einrichtung vorab signalisiert hat, daß ich mit meinen Beschwerden an richtiger Stelle bin. Bisher hat die AOK bereits 2 Monate der Anmeldung verstrichen lassen. Ich bin erneut in Widerspruch gegangen. Jetzt habe ich Ultimatum gestellt. Innerhalb von 14 Tagen soll die AOK einen rechtsverbindlichen Bescheid erteilen, was die AOK bisher nicht gemacht hat. Die AOK wollte den Vorgang mit mir mündlich klären, worauf ich nicht eingegangen bin. Ich werde nun nach 14 Tagen Klage beim Sozialgericht einreichen. Gibt es weitere Hinweise für mich? Danke für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Eckhard Hofmann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Hofmann,

 

leider lässt Ihre Frage keinen Zusammenhang zu Belangen der gesetzlichen Rentenversicherung erkennen. An dieser Stelle können wir Ihnen leider nicht weiter helfen.

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Falsches Forumam 16.04.2024 | 18:36
Dies ist ein Rentenforum! Bei Ihnen geht es um Probleme mit der Krankenkasse. Wenden Sie sich an das entsprechende Forum. https://krankenkassenforum.de/
AHB oder Rehaam 16.04.2024 | 22:10
Eine Anschlussrehabilitation (AHB) muss spätestens 14 Tage nach dem Grund für die AHB (zB OP) angetreten werden. Hierum muss sich der Sozialdienst des zuständigen Krankenhauses kümmern. Die DRV wäre aber nur zuständig, wenn Sie noch erwerbstätig sind oder maximal eine 2/3 Teilrente erhalten. Dies gilt auch für eine 'Reha', die Sie nun alternativ beantragen könnten/müssten. Was bei Ihnen nun also anscheinend falsch gelaufen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Klären Sie dies also mit dem zuständigen Sozialdienst bzw. mit der Krankenkasse. Lassen Sie sich ggfs. von einem Sozialverband wie VdK oder SoVD oder einem Fachanwalt unterstützen, denn auch in einem Krankenkassenforum können Ihnen nur allgemeine Infos gegeben werden, aber keine zielführende Lösung. Dafür ist Einblick in die Unterlagen notwendig und das hat weder das Forum hier noch dort. Fragen Sie sonst aber auch gern noch einmal bei Ihrer zuständigen DRV nach (die berät Sie kostenfrei und hat aber auch zumindest Einsicht in Ihre Versichertenbedingungen). Noch ein Hinweis: Veröffentlichen Sie bitte nie persönliche Daten in einem anonymen Forum. Viel Erfolg!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026