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Experten-Antwort

Anschluss-Reha

von P.Büsch10.03.2016 | 17:24
1060 Ansichten
3 Antworten

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In meinem Bescheid von der DRV, den ich genau 14Tage nachdem der Antrag gestellt wurde erhalten hab, wird erwähnt das die Durchführung der Anschluss-Reha innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Krankenhausbehandlung sein muß. Das stellt mich vor ein Problem. Verlassen habe ich das Krankenhaus einen Tag nach Antragstellung.Ebenfalls warte ich noch auf den Bescheid der Klinik.Das ganze wird dann ca. drei Wochen dauern bis Antritt der Reha. Muss ich jetzt damit rechnen das die Bewilligung jetzt nicht mehr zählt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich sollte bei einer Anschlussheilbehandlung, eine baldmöglichste Aufnahme in die Rehabilitationsklinik, in der Regel spätestens innerhalb 14 Tage, erfolgen.

In einigen Fällen ist dies jedoch nicht möglich. Beispielsweise aufgrund medizinischer Gründe, wie einem noch anliegenden Heilungsprozess oder weil kein freier Aufnahmetermin in einer geeigneten Rehabilitationseinrichtung möglich ist. In diesen Fällen liegt trotz verstreichen der 14 Tagesfrist dennoch eine Anschlussheilbehandlung vor - der Bewilligungsbescheid von der Deutschen Rentenversicherung gilt weiter.

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2 Antworten

Achillam 10.03.2016 | 18:07
Nein
=//=am 11.03.2016 | 09:38
Wie der Name schon sagt, sollte eine AHB unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt angetreten werden. Wenn es aber etwas länger bis zur Aufnahme dauert, ist der Bescheid nicht ungültig. Fragen Sie doch bei der Reha-Klinik einmal nach, wann Sie mit der Aufnahme rechnen können. Dauert es Ihnen zu lange, wenden Sie sich nochmals an die DRV. Es gibt dann vielleicht eine andere Lösung (Klinik).
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