Grundsätzlich sollte bei einer Anschlussheilbehandlung, eine baldmöglichste Aufnahme in die Rehabilitationsklinik, in der Regel spätestens innerhalb 14 Tage, erfolgen.
In einigen Fällen ist dies jedoch nicht möglich. Beispielsweise aufgrund medizinischer Gründe, wie einem noch anliegenden Heilungsprozess oder weil kein freier Aufnahmetermin in einer geeigneten Rehabilitationseinrichtung möglich ist. In diesen Fällen liegt trotz verstreichen der 14 Tagesfrist dennoch eine Anschlussheilbehandlung vor - der Bewilligungsbescheid von der Deutschen Rentenversicherung gilt weiter.