Liebe User,
wir bitten um einen respektvollen und greundlichen Umgang. Beiträge, die nicht dieser Netikette entsprachen, habe ich gelöscht.
Ein schönes Wochenende!
Gruß
Ihr Admin
Wirklich „tolle Experten“ Antwort hier von Herrn Schade
Zum Lachen.
Habe dann die Antwort von einem richtigen Experten gefunden und schon traurig, dass Sie das nicht beantworten konnten:
03.06.2013, 09:15
Experten-Antwort
Guten Morgen,
Sollte der Arbeitslosengeldanspruch nicht für 3 Monate bestehen, würde die Rentenversicherung für die restl. Zeit, die nach der LTA an 3 Monaten fehlt Übergangsgeld zahlen. Haben Sie also nach der LTA für 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld wird kein Übergangsgeld (sondern Alo-Geld + ggf. zusätzlich Alo-Geld II) gezahlt.
Freundliche Grüße
@siehe hier,
hmmm ... , §64 Abs.1 Nr.2 Punkt d SGB IX ???
@Barbara
12 Monate Beiträge in die ALV = ... einmal in der nachfolgenden Tabelle §147 SGB III nachsehen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
@siehe hier,
danke, ich war wegen Punkt (d) im genannten §64 SGB IX unsicher - naja, bin halt Lehrling.
@Barbara
wie @siehe hier schon geschrieben hatte, die Leistungsabteilung der AfA entscheidet anhand der vorliegenden Daten, ob ein neuer ALG1 Anspruch erwirkt wurde. Falls sie telefonischen Kontakt zu der für sie zuständigen AfA am Montag aufnehmen, bitten sie um einen Rückruf der Leistungsabteilung. Damit hätten sie erst einmal eine unverbindliche Vorabauskunft und stellen sie zeitnah den ALG1 Antrag.
@sachlich hatte schon die (evt.) neue ALG1 Anspruchsdauer + 3 Tage Restanspruch genannt. (Tabelle im obenen Link §147 SGB III)
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