Die Berechungsgrundlage bleibt für das Anschluß-ÜG bestehen, jedoch vermindern sich die Prozentsätze. Bei Kinderberücksichtigung von 75% auf 67%. Ohne Kinder von 68% auf 60%.
Vermutlich wird es damit noch keine notwendige Aufstockung geben.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Die Berechungsgrundlage bleibt für das Anschluß-ÜG bestehen, jedoch vermindern sich die Prozentsätze. Bei Kinderberücksichtigung von 75% auf 67%. Ohne Kinder von 68% auf 60%.
Vermutlich wird es damit noch keine notwendige Aufstockung geben.
Dreisatz behelfsweise angewendet: 570 :68 *60 = 502 EUR. Rechnerisch sieht das danach aus, dass es einen Restanspruch Alg2 geben könnte.
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