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Experten-Antwort

Anschlussübergangsgeld nach erfolgreicher Umschulung

von Tom30.07.2023 | 16:44
264 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe Ende Juni 2023 meine Umschulung zum Techniker erfolgreich beendet (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Da bei der Agentur für Arbeit kein Anspruch mehr auf ALG1 besteht bekomme ich grad die 3 Monate Anschlussübergangsgeld. Jetzt habe ich mich entschlossen für 6 Monate nicht den Technischen Betriebswirt auf eigene Kosten zu machen. Dies startet ab September 2023. Können mir dadurch Nachteile bei der Zahlung von Übergangsgeld entstehen? Ich gehe nämlich nicht davon aus, dass mich ein Arbeitgeber wegen 1 Monat einstellt! Daher muss ich ja die Bemühungen der ARGE ins "leere" laufen lassen. Danke für Antworten. Beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom,

 

ein Anspruch auf Anschlussübergangsgeld besteht grundsätzlich dann, wenn Sie zwar arbeitslos im Sinne des § 138 SGB III sind, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Spätestens mit Aufnahme der Weiterbildung zum technischen Betriebswirt sind Sie nicht mehr arbeitslos im Sinne von § 138 SGB III, da Sie u.a. den Vermittlungsbemühungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein Übergangsgeld-Anspruch dürfte daher regelhaft nicht mehr bestehen. Änderungen in Ihren Verhältnissen müssen Sie dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Ggf. zu Unrecht bezogene Sozialleistungen sind dann zu ersttaten. Sie sollten daher Kontakt zur Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers aufnehmen und dort den Sachverhalt schildern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

na jaam 31.07.2023 | 07:01
Nach Ihrem Posting sind Sie aktuell an einer Arbeitsaufnahme nicht interessiert und deshalb nicht arbeitslos. Damit haben Sie grundsätzlich auch keinen Anspruch auf das Anschlussübergangsgeld mehr.
Deutsche Rentenversicherung
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