Hallo Nadine,
die sogenannte AGM (Anschlussgesundheitsmaßnahme) ist eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt der DRV Bund. Diese Maßnahme wird normalerweise ebenfalls durch den Sozialdienst des Krankenhauses eingeleitet. Jedoch ist es auch möglich, Ihrerseits eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu beantragen. Ob diese dann als Eilfall eingestuft wird, entscheidet Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.
Grundsätzlich ist auch die Wahl einer Klinik möglich, die nicht im Umkreis von 200 km liegt. Allerdings prüft Ihr Rentenversicherungsträger, ob die angegebene Klinik geeignet ist. Hierbei sind neben medizinischen und organisatorischen Gesichtspunkten auch die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen.