Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Anschlussheilbehandlung

von Maayaa27.10.2008 | 13:25
1001 Ansichten
5 Antworten
Vom Sozialdienst des Krankenhauses wurde nach einem Herzinfarkt eine ambulante Reha beantragt und gleichzeitig wurde mir angeraten bei einem bestimmten,wohnortnahen Anbieter sofort einen Termin zu vereinbaren.Von der DRV Bund wurde nun der Antrag bewilligt,allerdings bei einem anderen Anbieter,nicht in wohnortnähe. Jetzt weigert sich die DRV Bund, die Kosten der bereits abgeschlossenen Reha in wohnortnähe zu zahlen. Darf sie das ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.10.2008 | 12:03

Hallo Maayaa,

grundsätzlich bestimmt der Träger der Rentenversicherung im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung von Rehabilitationsleistungen sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Versicherte hat jedoch auch nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht.

In Ihrem Fall hat der Sozialdienst das AHB-Verfahren im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund eingeleitet. Zur Abklärung der Problematik sollten Sie sich umgehend mit der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung setzen und gegebenenfalls innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist Widerspruch gegen die Entscheidung hinsichtlich der Rehabilitationseinrichtung einlegen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

4 Antworten

Hansam 27.10.2008 | 15:51
Da haben Sie aber einen ganz tollen Rat bekommen..... Das man sich nicht SELBST die Rehaklinik aussuchen kann und dann jemand anderes die Massnahme zahlt ( hier die DRV ) ist doch wohl klar. Wer die Musik bestellt , muß Sie auch zahlen und die DRV hat nichts bestellt, also zahlen die natürlich auch nicht. Außerdem hat die DRV eigene vertraglich - gebundene Kliniken und die werden natürlich erstmal belegt , bevor fremde ( und damit meiste teurere Kliniken ) belegt werden
Maayaaam 27.10.2008 | 16:10
ICH habe mir die Einrichtung ja auch nicht selbst ausgesucht, sondern der Soziale Dienst des Krankenhauses. DIE müßten es doch besser wissen, als ich als Laie,oder ?
Hansam 27.10.2008 | 16:49
Völlig richtig, der Sozialdienst des Krankenhauses es eigentlich besser wissen. Da würde ich mit dem zuständigen Mitarbeiter/in jetzt sofort noch einmal sprechen und die Sachlage erklären. Dann sollen die das Problem mit der DRV auch aus der Welt schaffen. Aber es ändert nichts daran, das die DRV die Klinik letztendlich bestimmt. Viel Erfolg.
Maayaaam 27.10.2008 | 17:16
Danke Hans für die schnelle Antwort und den nützlichen Tipp
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026