Hallo Rudi,
bitte setzen Sie sich direkt mit der DRV Bund in Verbindung. Diese wird über Ihre Abschlussheilbehandlung (AHB) entscheiden. Sofern die DRV Bund die AHB für Sie bewilligt, erhalten Sie auch von dort Übergangsgeld für die Zeit der Maßnahme in Höhe des Arbeitslosengeldes.