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Anschlussheilbehandlung absagen? Nachteile?

von habnefrage22.03.2012 | 10:45
3647 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, ich habe eine Frage/Problem. Mir wurde eine AHB vom Rententräger für Anfang April zugesagt. Nun habe ich jedoch Gürtelrose mit starken Nervenschmerzen. Ich bin bereits seit 4 Wochen aus der Schmerzklinik raus, und jetzt kam das o.k. für die AHB. Darf ich die AHB absagen? Oder nach hinten verschieben? Oder muß ich diese antreten, obwohl ich Gürstelrose habe und körperlich schwach und Infektanfällig? PS: Natürlich werde ich das auch mit meinem Arzt besprechen. Aber ich möchte keine Konsequenzen erfahren. Dankeschön

4 Antworten

???am 22.03.2012 | 11:20
Wenn Sie kurunfähig sind (und das muss Ihnen Ihr Arzt sagen), teilen Sie dass der DRV mit (Attest mitschicken!). Die AHB ist dann hinfällig, ohne weitere Konsequenzen. Falls Sie später doch noch zur Kur wollen, sollten Sie jetzt gleich das weitere Vorgehen mit besprechen.
habnefrageam 22.03.2012 | 14:23
Hallo. Danke für die Antwort. Hab ich das so richtig verstanden? Wenn ich Attest bringe, welche eine Rehaunfähigkeit bescheindigt, muß ich einen neuen Antrag auf Reha stellen? Oder kann es sein, dass der Rententräger sagt "dann verschieben wir halt die Reha für 2 Wochen bis Sie wieder "rehafähig" sind! Danke
habnefrageam 22.03.2012 | 14:23
Hallo. Danke für die Antwort. Hab ich das so richtig verstanden? Wenn ich Attest bringe, welche eine Rehaunfähigkeit bescheindigt, muß ich einen neuen Antrag auf Reha stellen? Oder kann es sein, dass der Rententräger sagt "dann verschieben wir halt die Reha für 2 Wochen bis Sie wieder "rehafähig" sind! Danke
???am 22.03.2012 | 14:48
Eine AHB muss normaleweise innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Akut-Behandlung angetreten werden. Ob dies zeitlich bei Ihnen klappt, kann ich nicht beurteilen. Falls nicht, müssen Sie eigentlich eine normale Kur beantragen. Aber das sollten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bei der DRV abklären.
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