Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenNein, soweit ich weiß gibt es diese Vordrucke nicht im Internet. Entweder versuchen Sie es nochmal telefonisch oder evtl. per Fax bei Ihrem Sachbearbeiter. Ansonsten dürfte es auch genügen, wenn die Agentur für Arbeit Ihnen fprmlos bestätigt, dass Sie sich arbeitslos gemeldet haben und wieviel Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Hallo Franziskaner,
Sie müssen sich spätestens am 28.06. arbeitslos melden, da das Anschluss-Übergangsgeld erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gezahlt werden kann. Normalerweise erhalten Sie in Formblatt der Rentenversicherung, auf dem Sie von der Agentur für Arbeit bestätigen lassen, dass Sie sich arbeitslos gemeldet haben und wieviel Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Das Ruhen des Arbeitslosengeldes gem. § 142 SGB 3 (wegen Rentenbezug) steht der Zahlung von Anschluss-Übergangsgeld nicht entgegen.
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