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Experten-Antwort

Anschlussübergangsgeld

von Franziskaner21.06.2011 | 14:07
2823 Ansichten
6 Antworten

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Hallo. Meine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben endet am 27.06.2011. Während der Maßnahme bekomme und bekam ich eine Arbeitsmarktrente und Übergangsgeld. Leider wird erst nach dem 27.06.2011 entschieden, ob ich in dem Betrieb, wo ich ein Praktikum bis zum Ende der Maßnahme mache, einen Job bekomme. Was muss ich tun, um Anschlussübergangsgeld zu bekommen? Wird es von Amts wegen bezahlt oder muss ich es beantragen? Am 28.06.2011 muss ich mich wohl bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden? Danke für die Antworten schon im Voraus. Gruß

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 21.06.2011 | 14:58

Nein, soweit ich weiß gibt es diese Vordrucke nicht im Internet. Entweder versuchen Sie es nochmal telefonisch oder evtl. per Fax bei Ihrem Sachbearbeiter. Ansonsten dürfte es auch genügen, wenn die Agentur für Arbeit Ihnen fprmlos bestätigt, dass Sie sich arbeitslos gemeldet haben und wieviel Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Experten-Antwortam 21.06.2011 | 14:36

Hallo Franziskaner,

Sie müssen sich spätestens am 28.06. arbeitslos melden, da das Anschluss-Übergangsgeld erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gezahlt werden kann. Normalerweise erhalten Sie in Formblatt der Rentenversicherung, auf dem Sie von der Agentur für Arbeit bestätigen lassen, dass Sie sich arbeitslos gemeldet haben und wieviel Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Das Ruhen des Arbeitslosengeldes gem. § 142 SGB 3 (wegen Rentenbezug) steht der Zahlung von Anschluss-Übergangsgeld nicht entgegen.

4 Antworten

Franziskaneram 21.06.2011 | 14:16
Ich glaube ich habe irgendwie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, aber dieses ruht, weil ich eine volle Erwerbsminderungsrente bekomme. Wollte ich noch ergänzen.
Nixam 21.06.2011 | 14:38
Sie haben doch entsprechende Vordrucke dafür zugesandt bekommen...etwa 3 Monate vor Ende der Maßnahme. Diese müssen Sie beim Arbeitsamt ausfüllen lassen einmal monatlich und anschließend an den RV-Träger senden. Dann bekommen Sie auch Ihr nachgehendes Übergangsgeld. Viele Grüße Nix P.S. Sollten Sie den Brief vom RV-Träger nicht erhalten haben, dann rufen Sie Ihren Sachbearbeiter in der DRV an. Er wird Ihnen die entsprechenden Unterlagen zusenden.
Franziskaneram 21.06.2011 | 14:46
Also ich hab keine Vordrucke von der Deutschen Rentenversicherung Berlin zugesandt bekommen. Im moment kann ich von der Sachbearbeitung niemanden telefonisch erreichen. Kann ich mir diese Vordrucke auch irgendwo im Internet herunterladen und ausdrucken?
Franziskaneram 21.06.2011 | 15:01
Okay. Vielen Dank.
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