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Experten-Antwort

(Anschluss)übergangsgeld

von EUTB31.10.2019 | 08:40
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5 Antworten

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Eine Ratsuchende die unsere Beratungsstelle aufsuchte, hatte folgende Frage: Nach einer beruflichen Reha ( 9 Monate) bekommt sie momentan ein (Zwischen)Übergangsgeld von 3 Monaten. Anschließend hat sie einen Anspruch auf ALG I. Da sie sich ständig bewirbt und je nachdem auch zu Bewerbungsgespräche eingeladen wird,möchte sie wissen, ob sie zu dem Übergangsgeld auch einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme, im Zusammenhang mit den Bewerbungsgesprächen, hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User EUTB,

wir schließen uns den Äußerungen der User an. Die Ratsuchende sollte sich jetzt bei der Agentur für Arbeit und bei der Deutschen Rentenversicherung genau erkundigen, wer welche Leistungen für welchen Zeitraum zahlt. Im Rahmen der Beratung kann auch gleich die Frage der Kostenübernahme geklärt werden.

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4 Antworten

???am 31.10.2019 | 09:58
Da geht ein bisschen was durcheinander: "Nach einer beruflichen Reha ( 9 Monate) bekommt sie momentan ein (Zwischen)Übergangsgeld von 3 Monaten." Da es bei einem Zwischenübergangsgeld eine pauschale Befristung nicht gibt (Ende ist immer der Beginn der nächsten Maßnahme), müsste es sich um ein Anschlussübergangsgeld handeln. "Anschließend hat sie einen Anspruch auf ALG I." Solange Anspruch auf ALG I besteht, ist ein Anschlussübergangsgeld durch eine gesetzliche Regelung ausgeschlossen. Die Arbeitsämter müssen das auf den entsprechenden Formularen bestätigen. Von daher sind die Angaben Ihrer Ratsuchenden nicht in sich schlüssig. Sie sollte daher nochmal genau klären, wer jetzt was zu zahlen hat bzw. welche Ansprüche sie nach diesen 3 Monaten hat. Nicht, dass sie da dann eine böse Überraschung erlebt... "Da sie sich ständig bewirbt und je nachdem auch zu Bewerbungsgespräche eingeladen wird,möchte sie wissen, ob sie zu dem Übergangsgeld auch einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme, im Zusammenhang mit den Bewerbungsgesprächen, hat." Ja. Sie sollte allerdings mit Ihrem Sachbearbeiter bei der DRV klären, wie genau das gehandhabt wird. Die AfA bzw. Jobcenter legen meines Wissens Wert auf einen vorherigen Antrag, die DRVen sehen das teilweise etwas lockerer.
EUTBam 31.10.2019 | 10:09
Danke für die Antwort. Soweit ich weiß, bekommt sie aktuell das Anschlussübergangsgeld von der RV noch bis Januar 2020. Ab dann ALG I. Sie ist bei der AfA gemeldet. Die Fahrtkosten fallen momentan an.
EUTBam 31.10.2019 | 11:24
Alles klar. Vielen dank auch!
???am 31.10.2019 | 10:31
§ 71 SGB IX 4) Sind die Leistungsempfänger im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben arbeitslos, werden Übergangsgeld und Unterhaltsbeihilfe während der Arbeitslosigkeit bis zu drei Monate weitergezahlt, wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten nicht geltend machen können; die Anspruchsdauer von drei Monaten vermindert sich um die Anzahl von Tagen, für die Leistungsempfänger im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können.... Sie sehen, rechtlich ist das nicht möglich. Ob da jemand einen Fehler gemacht hat oder einfach ein Missverständnis vorliegt, weiß ich nicht. Blöd wäre für mich, dass die Frau nach den 3 Monaten beim Arbeitsamt Geld beantragt und dann irgendwann mal erfährt, dass Sie dort keinen Anspruch hat und zum Jobcenter muss. Im dümmsten Fall hat sie dann auch noch eine Versorgungslücke. Ich würde auf Nummer sicher gehen und die Sache jetzt klären. Aber das muss jeder selbst wissen.
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