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Experten-Antwort

Anschlussübergangsgeld

von Charlotte24.12.2013 | 11:06
864 Ansichten
1 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von Dezember 2012 - April 2013 an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilgenommen (und während diesen Zeitraums Übergangsgeld bezogen). Im Anschluss daran war ich arbeitslos gemeldet und habe, da ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte Anschlussübergangsgeld für 3 Monate durch die DRV Bund bezogen. Danach war ich 4 Monate erwerbstätig (zeitlich eingeschränkt) in meinem alten Beruf. Der Rehaberater hat mich nach diesen 4 Monaten in eine weitere Maßnahme zur Teilnahme am Arbeitsleben geschickt, an der ich seit November 2013 teilnehme. Nun meine Frage: Sollte ich nach Beendigung dieser Maßnahme zur TaA im April 2014 arbeitslos sein und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, kann ich in diesem Fall wieder Anschlussübergangsgeld beziehen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen - Charlotte

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.12.2013 | 12:56

Hallo Charlotte,

das Anschlussübergangsgeld wird im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben grundsätzlich bis zu 3 Monaten weitergezahlt, wenn Sie arbeitslos sind, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben und Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten nicht geltend machen können (§ 51 Abs. 4 Satz 1 SGB IX). Eine Arbeitsaufnahme würde dann den Anspruch auf Anschlussübergangsgeld beenden.

Insoweit würde Ihnen nach Abschluss der Teilhabemaßnahme im April 2014 erneut ein Anspruch auf Anschlussübergangsgeld zustehen, wenn Sie die o. g. Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen sich jedoch im Anschluss an die Maßnahme bei der Arbeitsagentur erneut arbeitslos melden.

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