Anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes in eine konkrete Aussage noch nicht möglich. Bitte geben Sie noch an, aufgrund welchen Umstandes Sie Übergangsgeld erhalten (haben) und welches vorherige Entgelt bzw. welche vor dem Übergangsgeld bezogene Sozialleistung Grundlage bei der Berechnung Ihres Übergangsgeldes war.
Alternativ empfehlen wir, bei Ihrer zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen ein persönliches Beratungsgespräch (ggf. nach vorheriger Terminabsprache) zu führen.
Hallo david,
der Übergangsgeldbezug wird als Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt.
Das Anschlussübergangsgeld endet grundsätzlich mit Ablauf des Tages vor (!) einer Arbeitsaufnahme. Die Zahlung des Anschlussübergangsgeldes wird nicht erneut aufgenommen, wenn Sie wider Erwarten ausnahmsweise eine Beschäftigung innerhalb des 3-Monats-Zeitraumes wieder verlieren und erneut arbeitslos werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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