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Anschlussübergangsgeld und Krankschreibung?

von cascais12.08.2008 | 09:38
3925 Ansichten
4 Antworten
Hallo, nach Ende meiner 12-monatigen Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bin ich weiterhin arbeitslos und habe wohl Anspruch auf Anschlussübergangsgeld. Nun meine Fragen: muß ich das Anschlussübergangsgeld extra beantragen oder genügt die Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur? Und wie ist das, wenn ich während der 3 Monate des Anschlussübergangsgeld krank werde, muß ich dann Krankengeld beantragen? Vielen Dank schonmal im Voraus!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.08.2008 | 11:52

Hallo cascais,

vor dem Ende der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung, in der die Agentur für Arbeit die Arbeitslosenmeldung sowie die Anzahl der Tage, für die noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, bestätigt. Diese Bescheinigung ist von Ihnen beim zuständigen Reha-Träger vorzulegen.

Das Übergangsgeld wird für bis zu drei Monate weitergezahlt, wenn Sie im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

1. arbeitslos sind,

2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und

3. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten nicht geltend machen können.

Die Dauer von drei Monaten vermindert sich um die Anzahl von Tagen, für die Sie im Anschluss an die abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können.

Werden Sie innerhalb des 3-Monats-Zeitraumes arbeitsunfähig, besteht für diese Zeit kein Anspruch auf Übergangsgeld, da Sie nicht der beruflichen Eingliederung zur Verfügung stehen. In diesen Fällen ist Krankengeld zu zahlen. Endet die Arbeitsunfähigkeit noch innerhalb des 3-Monats-Zeitraumes, so wird das Übergangsgeld bis zum Abschluss dieses Zeitraumes wieder gezahlt.

3 Antworten

Nixam 12.08.2008 | 09:49
Anspruch auf Anschlussübergangsgeld haben Sie, wenn Sie der Vermittlung eines leidengerechten Arbeitsplatzes zur Verfügung stehen und laufend beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet sind. Das Arbeitsamt muss Ihnen die vom RV-Träger Ihnen übersandten 3 Bescheinigungen monatlich ausfüllen. Sie haben vom RV-Träger am Leistungsende einen Brief mit 3 Folgebescheinigungen übersandt bekommen. Diese müssen monatlich vom Arbeitsamt ausgefüllt und von Ihnen an die Deutsche Rentenversicherung gesandt werden, damit man Ihnen das Anschlussübergangsgeld auszahlen kann. Schreibt Ihr Arzt Sie krank - während dieser 3 Monate -, dann können Sie sich nicht mehr arbeitslos melden und Sie müssen bei der Krankenkasse arbeitsunfähig melden und dort Krankengeld beantragen. Nix
colaresam 13.08.2008 | 16:25
In Cascais war ich letzte Woche auch noch!
cascaisam 14.08.2008 | 08:37
Danke für Eure Antworten! ...und ein Quentchen Neid an Dich, colares ;-)))
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