Hallo cascais,
vor dem Ende der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung, in der die Agentur für Arbeit die Arbeitslosenmeldung sowie die Anzahl der Tage, für die noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, bestätigt. Diese Bescheinigung ist von Ihnen beim zuständigen Reha-Träger vorzulegen.
Das Übergangsgeld wird für bis zu drei Monate weitergezahlt, wenn Sie im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
1. arbeitslos sind,
2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und
3. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten nicht geltend machen können.
Die Dauer von drei Monaten vermindert sich um die Anzahl von Tagen, für die Sie im Anschluss an die abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können.
Werden Sie innerhalb des 3-Monats-Zeitraumes arbeitsunfähig, besteht für diese Zeit kein Anspruch auf Übergangsgeld, da Sie nicht der beruflichen Eingliederung zur Verfügung stehen. In diesen Fällen ist Krankengeld zu zahlen. Endet die Arbeitsunfähigkeit noch innerhalb des 3-Monats-Zeitraumes, so wird das Übergangsgeld bis zum Abschluss dieses Zeitraumes wieder gezahlt.
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