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Experten-Antwort

Anspruch ALG 1 abgelehnt zwischen Aussteuerung und Beginn EM Rente

von Stachel14.07.2016 | 06:23
3139 Ansichten
31 Antworten
Guten Morgen, ich habe eine Frage zum Bezug von ALG 1/ der Nahtlosigkeitsregelung. Und zwar werde ich zum 22.07. aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert und habe auch bereits den Bescheid über die volle EM Rente ab dem 01.08. . Die Voraussetzungen für ALG 1 ist erfüllt. Nun rief man mich an, dass die Zahlung für diese 9 Tage abgelehnt wird. Begründung ist, dass ich nicht vermittelbar bin. Hätte ich den EM Rentenbescheid während des Bezuges von ALG 1 erhalten wäre das kein Problem gewesen. Dann hätte man das mit der Rentenversicherung verrechnet. Meine Frage ist, ob das so rechtens ist? Ich wäre ja auch so nicht vermittelbar gewesen, weil ich weiter AU geblieben wäre. Grundsicherung steht mir nicht zu. Das habe ich ausrechnen lassen. Wohngeld auch nicht. Auf Grund der finanziellen Lage haben wir bereits eine neue Wohnung gesucht. Der Umzug ist aber erst im September. Uns fehlt das Geld natürlich. Auch sind da keine Rücklagen da, weil die Wohnungssuche länger dauerte... Herzlichen Dank für die Antwort! MfG Stachel

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.07.2016 | 10:57

Sehr geehrte Frau/ geehrter Herr Stachel,

da es sich hier nicht um eine rentenrechtliche Frage handelt, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit um eine schriftliche Reaktion zu erwirken.

30 Antworten

Oldenburgeram 14.07.2016 | 08:06
Die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung mit einem Rentenbeginn in der ZUKUNFT durch den Rentenversicherungsträger ist leider immer sehr unglücklich, wenn Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden oder sogar noch beantragt werden sollen. Bei der Bewilligung von Zeitrenten ist eigentlich immer Sensibilität gefordert. M.E. ist die AfA leider im Recht, das Arbeitslosengeld zu verweigern, da die Rentenversicherung ja mit dem Bescheid ausdrücklich die volle Erwerbsminderung bestätigt hat und Sie somit "kein Fall mehr" für die Arbeitslosenversicherung sind. Hätten Sie bereits laufend ALG I bezogen, hätte die Agentur für Arbeit ab Bekanntwerden Ihres Rentenanspruchs auch sofort den Anspruch auf ALG für die Zukunft einstellen können. Auch hier hätten Sie u.U. einige Tage ohne Leistungen dastehen können. Das ist aber jetzt sicher auch kein Trost.
Schadeam 14.07.2016 | 07:58
Da es sich um ein Problem der Arbeitsverwaltung und nicht der DRV handelt sind Sie im falschen Forum. Zu ALG Ansprüchen - auch wenn es nur 9 Tage sind - wird sich kein DRV Mitarbeiter äußern.
Stachelam 14.07.2016 | 08:06
OK, Danke für die Antwort!
Stachelam 14.07.2016 | 08:08
Auch Ihnen Danke für die Antwort!
Nahlaam 14.07.2016 | 10:13
Wenn Sie diese Entscheidung schriftlich haben, legen Sie auf alle Fälle Widerspruch gegen die Ablehnung des AlgI ein. Begründen Sie dies, dass Sie sich für die fragliche Zeit mit Ihrem "Restleistungsvermögen" der Vermittlung zur Verfügung stellen (wollten) und dieses Restleistungsvermögen vom Medizinischen Dienst erst festgestellt werden hätte müssen, in einem Vor-Ort-Termin und nicht einfach nach Aktenlage. Bitte vertrauen Sie nicht auf telefonische Aussagen der Mitarbeiter. Warten Sie den Bescheid ab und legen Sie nach dem Erhalt sofort schriftlich per Einschreiben Widerspruch ein. Untersagen Sie der AfA jedwede telefonische Kontaktaufnahme sofort. Eine telefonische Aussage eines Sachbearbeiters stellt keine rechtssichere Handlung ein und hat somit auch keine Gültigkeit. Erst durch den schriftlichen Bescheid haben Sie dann die Möglichkeit, auch darauf zu reagieren. So einen Bescheid werden Sie sicherlich in den nächsten Tagen erhalten. Ich würde Ihnen auch empfehlen, sich in Nürnberg über dieses Verhalten zu beschweren. Es kann nicht sein, dass einfach telefonisch Aussagen in den Raum gestellt werden.
arniam 14.07.2016 | 11:05
Hallo Stachel, Sie erhalten doch bis 22.7 Krankengeld rückwirkend, dann zahlt die Rv am 31.08. rückwirkend stellen die 9 Tage weniger Krankengeld so ein großes Problem da? Dreisst wenn Sie gegen Alg1bescheid Widerspruch einlegen hat dieser eine gewisse Dauer der Bearbeitung, und die Dauer kann bis zu 3 Monate gehen also was solls, auch diese Zeit müssten Sie dann überbrücken.
Lisam 14.07.2016 | 11:30
arni schrieb

Stachel Ihnen ist leider nicht zu helfen, da Sie es nicht verstehen dann müssen Sie eben so auskommen.

Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.

Nun gut alles gute für Sie

Es soll eben auch Leute geben, die nicht die fette Kohle verdienen, die haben dann nicht die Reserven, vor allem nicht wenn man schon die ganze zeit Krankengeld bekommen hat und die Miete etc. auf das volle Gehalt ausgelegt war. Da sind dann 9 Tage ALG I ne menge Kohle. Abgesehen davon müsste es Ihm zustehen. Hallo? Wofür zahlt man den Jahre lang Beiträge um dann nicht mal 9 Tage als Leistung zu bekommen??? Ich würde definitiv auf einen schriftlichen Bescheid bestehen und dagegen Widerspruch einlegen. Egal weil lange es dauert, besser spät als nie ein bissl mehr Kohle. MFG Lis
Stachelam 14.07.2016 | 12:21
Hallo an Alle, Danke für die vielen Antworten. (Und auch für die Verteidigung meiner Person) Ich antworte allgemein: Wie richtig vermutet wurde, habe ich nicht die "fette Kohle"... auf Grund des Krankengeldes waren wir bereits gezwungen uns eine kleinere und günstigere Wohnung zu suchen. Dies haben wir natürlich getan. Das dauerte leider fast ein halbes Jahr. In der Zeit sind leider die Reserven aufgebraucht... Zumal ich alleine 100 bis 200 Euro Kosten bedingt durch meine Erkrankung habe, welche nicht von der KK übernommen werden... Dazu kommt ein erkranktes Kind, Mann nicht gesund und und und... Ich habe immer gearbeitet. Wir hatten Rücklagen... Dann brachen gleich mehrere Erkrankungen auf, welche lange schon da waren (zum Teil auch angeboren) , aber leider nie entdeckt wurden... Wurde immer auf die Psyche geschoben, welche es letztendlich nicht war... Wurde von heute auf morgen Arbeitsunfähig... Leider kann ich mich dem Arbeitsmarkt für diese 9 Tage nicht zur Verfügung stellen... Zum Einen bin ich AU, zum Anderen stellen diese verschiedenen Erkrankungen so ziemlich bei jedem Job ein Problem dar... und ich war und bin weiß Gott nicht arbeitsfaul... Ich wünschte es wäre anders! Viele Grüsse Stachel
Fritzam 14.07.2016 | 12:41
Hallo Ich würde hilfsweise begründen das sie ERST AB DEM 01.08.2016 VOLL ERWERBSGEMINDERT SIND UND NICHT EHER. MfG
Mitleseram 14.07.2016 | 13:45
@Fritz: Das hilft ihr leider gar nichts. Denn wenn eine Erwerbsminderung tatsächlich erst am 01.08.2016 vorliegen würde, wäre der Rentenbeginn einen vollen Monat später, also dann erst am 01.09.2016. Für die Agentur für Arbeit ist der Leistungsfall (= Tag, an dem die EM eingetreten ist) maßgeblich, und diese liegt hier - leider - in der Vergangenheit.
Nahlaam 14.07.2016 | 14:44
Stachel schrieb

Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.

Nun gut alles gute für Sie

Ich verstehe es schon.

Aber ich habe weder die Kraft noch die Zeit (besonders Zeitintensives Integrativ- Kind neben der eigenen Erkrankung) mich mit einem Amt herum zu ärgern, dessen Bescheid ich nachvollziehen kann,,

Für die Bewilligung von AlgI nach der Nahtlosigkeitsregelung ist es aber wichtig, sich dem Arbeitsmarkt fiktiv mit seinem "Restleistungsvermögen" zur Verfügung zu stellen. Sie brauchen da auch keine Angst zu haben, dass für diese 9 Tage plötzlich Unmengen an Bewerbungen oder anderen Aktivitäten notwendig sind. Das ist nur die rechtliche Betrachtung Ihres derzeitigen Zustandes, welches Ihnen den Anspruch auf AlgI sichert. Wie schon geschrieben, legen Sie bitte gegen den Bescheid Widerspruch ein und weisen Sie darauf hin, dass Sie sich für den fraglichen Zeitraum gemäß Ihres Restleistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und dass die Beurteilung dieses Restleistungsverrmögens durch den MDK erfolgen soll. Da es nur um einen so kurzen Zeitraum geht, sollte das nicht das Problem sein, dem Widerspruch statt zu geben. Bitte der AfA und dem MDK immer den Willen zum Arbeiten im Rahmen des Restleistungsvermögens und der durch die Erkrankungen notwendigen Einschränkungen bekunden (sollte es wirklich zu einem Termin beim MDK kommen). Sie sind nachweislich voll erwerbsgemindert und für die fraglichen 9 Tage stehen Sie dem Arbeitsmarkt - fiktiv - zur Verfügung im Rahmen des Restleistungsvermögens. Es wird sicherlich keine Vermittlungsversuche für diese 9 Tage geben, aber es muss nun mal rechtlich im gesetzlichen Rahmen verfahren werden. Alles Gute.
Herz1952am 14.07.2016 | 15:19
Hallo Stachel, ergänzend zu "Nahla", Sie sollten dem Arbeitsamt keine Krankmeldung vorlegen. Praktisch sind Sie voll vermittelbar ab dem 22.7.16. Dann dürfte es auch ALG I geben (müssen). Folgen Sie dem Rat von Nahla.
Klartextam 14.07.2016 | 17:11
Mein Gott. Wegen lächerlichen 9 ! Tagen so ein Theater !! Wenn Sie keine anderen Sorgen haben geht's ihnen ja offensichtlich ganz prächtig ...
arniam 14.07.2016 | 19:28
Also nun nochmal, die bei Ihnen festgestellte volle Erwerbsminderung liegt wohl vor dem 22.07.16? Wenn dem so ist haben Sie kein Anspruch auf ALG1 ist doch logisch, als voll Erwerbsgemindert haben Sie kein Anspruch auf ALG1. Sondern dann ist die DRV für Zahlungen zuständig, wäre die Erwerbsminderung noch nicht festgestellt dann tritt die Nahtlosigkeitsregelung in Kraft bis die DRV die Erwerbsminderung feststellt, auch dann steltt die AfA sofort dass Alg1 ein. Den Widerspruch können Sie sich sparen weil keinerlei Rechtsgrundlage für §145SGB vorhanden ist. Was Sie vielleicht versuchen können ist ein Brief zur AfA zu senden mit der Schilderung Ihrer Notlage, und mit der Bitte Ihnen dass ALG1 für die 9Tage zu zahlen und dann am 01.08.16 eine Erstattungsanforderung zur DRV zu schicken. Soll heissen dass Sie dann die 9 Tage Geld haben. Allerdings zieht die DRV diesen Erstattungsbetrag wieder von Ihrer Rentenzahlung ab also unter dem Strich bringt Ihnen das nichts ausser viel Papierkrieg. Wenn Sie nun Bedürftig sind bleibt noch dass Sozialamt für diese 9 Tage einzuspringen, aber falls diese die Bedürftigkeit feststellt und zahlt (dauert auch ewig) stellen diese dann auch einen Erstattungsanspruch gegenüber der DRV also immer alles dass gleich Prozedere nur halt andere Behörden.
Stachelam 14.07.2016 | 22:37
Klartext schrieb

Mein Gott. Wegen lächerlichen 9 ! Tagen so ein Theater !!

Wenn Sie keine anderen Sorgen haben geht's ihnen ja offensichtlich ganz prächtig ...

Frechheit! Sie maßen sich also an, zu entscheiden, dass 9 Tage weniger Geld lächerlich sind? Das sind über 200 Euro...Mit Kleinkind und enormen Kranheitskosten ist das viel Geld... Mir geht es weiss Gott nicht prächtig,sonst hätte ich wohl kaum ohne Probleme die volle EM Rente sofort bewilligt bekommen. Ohne dem Grundsatz "Reha vor Rente " nachkommen zu müssen. Und es wäre besser Gesund zu sein als so leben zu müssen. Tun Sie anderen hier einen Gefallen: bevor Sie sich ein Urteil über andere Schicksale in dem Ton erlauben,schreiben Sie besser nichts mehr hier im Forum. Ich habe lediglich eine Frage gestellt und nicht auf jemanden geschimpft... Ich habe keine Wahl als nun mit noch weniger Geld auszukommen in dem Monat...Sie dürfen uns da gerne finanziell unterstützen, wenn das Geld bei Ihnen so locker sitzt... Auch wenn ich krank bin, kann ich noch rechnen...
Lisam 14.07.2016 | 23:22
Lassen Sie sich nicht ärgern Stachel, es gibt einfach Idioten. Arni scheibt teilweise Unsinn. Wenn Sie einen Anspruch vom 22.07.-31.07. durchsetzen können, dann wird da Garnichts mit der Rente verrechnet. Denn der Rentenanspruch besteht erst ab 01.08. Nur wenn Sie über den 31.07. hinaus ALG I bekommen würde, würde die Nachzahlung verrechnet werden, aber erst ab 01.08. MfG Lis
nur mal soam 15.07.2016 | 08:26
auf wann wurde denn der Leistungsfall der Erwerbsminderung festgelegt? Wenn Sie doch schon seit 1,5 Jahren krank sind...
Stachelam 15.07.2016 | 10:20
nur mal so schrieb

ich will es nochmal anders probieren:

Wann haben Sie den Rentenantrag gestellt?

Was steht im Bescheid für ein Datum: "Die Anspruchsvoraussetzungen sind seit dem xx.xx.xx erfüllt."??

Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht. Sorry. Alle Angaben hatte ich bereits in meine Frage geschrieben. Krank bin ich schon von Geburt an. Leider wurde dies erst mit über 40 Jahren festgestellt als das Kind dann schon in den Brunnen gefallen und die eine Erkrankung noch andere ausgelöst hatte...
arniam 15.07.2016 | 11:43
ich nochmal, was steht denn in Ihren Rentenbscheid? Erwerbsminderung festgestellt zum??????? Zahlung der Rente ab?????? Sollte der Leistungsfall (Erwerbsminderungsrente) zum 01.08.16 festgestellt worden sein und auch die Zahlung ab 01.08.16 erfolgen dann haben Sie in der Tat noch Anspruch ab 22.07.16 bis 31.07.16 auf ALG1 aber nur dann lohnt sich ein Widerspruch bei der AfA. Sollte jedoch die Erwerbsminderung vor dem 22.07.16 festgestellt worden sein, haben Sie kein Anspruch auf ALG1.
Nahlaam 15.07.2016 | 11:45
Bei einer zeitlich befristeten vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente beginnt die Rente erst ab dem 7. Monat nach Eintritt des Leistungsfalles (z.B. Erwerbsminderung durch Unfall im Dezember 2015, Beginn der Rente ab 01.07.2016 befristet bis zum 30.06.2019). Haben Sie die volle EM-Rente bereits bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten, weil Sie - wie Sie schreiben - bereits ab der Geburt die zu Grunde liegende Erkrankung haben, dürfte dieser Leistungsfall für Sie keine Rolle spielen. Aber selbst mit einem festen Eintritt des Leistungsfalles sollten Sie bei der AfA Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.
Nahlaam 15.07.2016 | 12:04
Und gleichzeitig für diese 9 Tage Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Personen beantragen. Schreiben Sie das mit in den Widerspruch, sollte dafür ein separater Antrag notwendig sein, wird er ihnen zugesandt.
arniam 15.07.2016 | 12:33
Na also geht doch, der Leistungsfall ist eben immer maßgebend und wenn dieser nun vor dem 22.7.16 liegt besteht kein Anspruch auf ALG1, bei Bedürftigkeit Sozialgeld möglich wird aber wohl dann auch zurückgefordert weil ja erwerbsminderung seit ?????? Leider gibt es von Stachel darüber keinerlei Info was nun wirklich im Bescheid steht so dass nur spekuliert werden kann. Leider
Stachelam 15.07.2016 | 12:56
arni schrieb

Stachel Ihnen ist leider nicht zu helfen, da Sie es nicht verstehen dann müssen Sie eben so auskommen.

Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.

Nun gut alles gute für Sie

Leider gibt es von Stachel darüber keinerlei Info was nun wirklich im Bescheid steht so dass nur spekuliert werden kann. Hallo, ich sitze ja nun nicht ständig hier und lese mit. Die Infos hier haben mir bereits weitergeholfen. Auch der Ablehnungsbescheid der AfA war nachvollziehbar (leider...). Sie begründen sich eben darauf, dass ich nur unter 15 Stunden einsatzfähig bin und somit nicht vermittelbar/ arbeitslos. Passender Paragraf des SGB steht dabei. Da ich nun auch AU bin und nicht in der Lage länger zu arbeiten, liegt es nicht in meinem Charakter anzugeben, für diese 9 Tage "voll einsatzfähig" zu sein. Auch nicht fiktiv. Ich bin ja nun mal AU. Was sagt die RV dazu, dass mich plötzlich bei der AfA als arbeitsfähig bezeichnen würde? Das passt doch nicht zusammen... Da versuche ich mit dem Geld auszukommen. Das das nicht klappt ist absehbar, aber leider nicht änderbar.
Nahlaam 15.07.2016 | 13:20
Stachel schrieb

Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.

Nun gut alles gute für Sie

Ich verstehe es schon.

Aber ich habe weder die Kraft noch die Zeit (besonders Zeitintensives Integrativ- Kind neben der eigenen Erkrankung) mich mit einem Amt herum zu ärgern, dessen Bescheid ich nachvollziehen kann,,

Es hat auch niemand geschrieben, dass Sie sich für "voll einsatzfähig" erklären sollen. Es ging nur darum, sich mit dem "Restleistungsvermögen" zur Verfügung zu stellen. Wenn die AfA schon festgestellt hat, dass kein Restleistungsvermögen für diese Zeit vorliegt, bleibt vermutlich nur noch der Weg über das Sozialgeld.
arniam 15.07.2016 | 13:34
Stachel Ihnen ist leider nicht zu helfen, da Sie es nicht verstehen dann müssen Sie eben so auskommen. Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge. Nun gut alles gute für Sie
Stachelam 15.07.2016 | 13:52
arni schrieb

Stachel Ihnen ist leider nicht zu helfen, da Sie es nicht verstehen dann müssen Sie eben so auskommen.

Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.

Nun gut alles gute für Sie

Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge. Nun gut alles gute für Sie Ich verstehe es schon. Aber ich habe weder die Kraft noch die Zeit (besonders Zeitintensives Integrativ- Kind neben der eigenen Erkrankung) mich mit einem Amt herum zu ärgern, dessen Bescheid ich nachvollziehen kann,,
nur mal soam 15.07.2016 | 13:53
ich will es nochmal anders probieren: Wann haben Sie den Rentenantrag gestellt? Was steht im Bescheid für ein Datum: "Die Anspruchsvoraussetzungen sind seit dem xx.xx.xx erfüllt."??
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