Sehr geehrte Frau/ geehrter Herr Stachel,
da es sich hier nicht um eine rentenrechtliche Frage handelt, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit um eine schriftliche Reaktion zu erwirken.
Stachel Ihnen ist leider nicht zu helfen, da Sie es nicht verstehen dann müssen Sie eben so auskommen.
Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.
Nun gut alles gute für Sie
Stachel Ihnen ist leider nicht zu helfen, da Sie es nicht verstehen dann müssen Sie eben so auskommen.
Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.
Nun gut alles gute für Sie
Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.
Nun gut alles gute für Sie
Ich verstehe es schon.
Aber ich habe weder die Kraft noch die Zeit (besonders Zeitintensives Integrativ- Kind neben der eigenen Erkrankung) mich mit einem Amt herum zu ärgern, dessen Bescheid ich nachvollziehen kann,,
Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.
Nun gut alles gute für Sie
Ich verstehe es schon.
Aber ich habe weder die Kraft noch die Zeit (besonders Zeitintensives Integrativ- Kind neben der eigenen Erkrankung) mich mit einem Amt herum zu ärgern, dessen Bescheid ich nachvollziehen kann,,
Mein Gott. Wegen lächerlichen 9 ! Tagen so ein Theater !!
Wenn Sie keine anderen Sorgen haben geht's ihnen ja offensichtlich ganz prächtig ...
Lassen Sie sich nicht ärgern Stachel, es gibt einfach Idioten.
Arni scheibt teilweise Unsinn. Wenn Sie einen Anspruch vom 22.07.-31.07. durchsetzen können, dann wird da Garnichts mit der Rente verrechnet. Denn der Rentenanspruch besteht erst ab 01.08. Nur wenn Sie über den 31.07. hinaus ALG I bekommen würde, würde die Nachzahlung verrechnet werden, aber erst ab 01.08.
MfG Lis
ich will es nochmal anders probieren:
Wann haben Sie den Rentenantrag gestellt?
Was steht im Bescheid für ein Datum: "Die Anspruchsvoraussetzungen sind seit dem xx.xx.xx erfüllt."??
Stachel Ihnen ist leider nicht zu helfen, da Sie es nicht verstehen dann müssen Sie eben so auskommen.
Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.
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Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.
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Ich verstehe es schon.
Aber ich habe weder die Kraft noch die Zeit (besonders Zeitintensives Integrativ- Kind neben der eigenen Erkrankung) mich mit einem Amt herum zu ärgern, dessen Bescheid ich nachvollziehen kann,,
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Der DRV interessiert es nicht ob Sie der AfA mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen, AU ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit dies sind 2 paar verschiedene Dinge.
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