Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anspruch Arbeitgeber über Kopie des Rentenbescheides

von Fix29.01.2020 | 14:13
14159 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hi, ich habe eine Rente auf teilweise Erwerbsminderung erhalten. Mein Arbeitgeber Bund öffentlicher Dienst hat von mir eine Kopie des gesamten Bescheides gefordert. Ist das rechtens? Fix

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fix,

grundsätzlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber über den Rentenbezug informieren. Ob sich daraus eine Verpflichtung ergibt, den gesamten Rentenbescheid vorzulegen, ist eher eine Frage des Arbeitsrechtes. Ggf. können Sie vertrauliche Daten (z.B. Rentenhöhe) in der Kopie schwärzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Jaam 29.01.2020 | 14:16
Ja, dass ist rechtens, betrifft aber auch eine Frage des Arbeitsrechts. Sie können ja die Stellen, welcher er nicht wissen braucht, unkenntlich machen.
Schoenschiefam 29.01.2020 | 19:16
Nein, wie die Experten sagen gibt es zwar eine Informationspflicht jedoch ist sehr fraglich ob sich diese auf den Rentenbescheid erstreckt. Gehen Sie zum Anwalt zu einem Beratungsgespräch.
Kaiseram 29.01.2020 | 19:47
Hast Du auch andere Tipps drauf als alles in Frage zu stellen und dass man einen Anwalt hinzuziehen soll? Wirkt ziemlich planlos!
****am 29.01.2020 | 19:57
Hallo Fix, Du kannst natürlich machen was Du willst, aber vielleicht hilft Dir das Studium des Textes im folgenden Link dich zu entscheiden. Hoffentlich ist die Frist noch nicht abgelaufen. https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag… Noch einen schönen Abend
Fixam 30.01.2020 | 10:09
Zitat von **** anzeigenausblenden
Hi, ich habe eine Rente auf teilweise Erwerbsminderung erhalten. Mein Arbeitgeber Bund öffentlicher Dienst hat von mir eine Kopie des gesamten Bescheides gefordert. Ist das rechtens? Fix
Hallo Fix, Du kannst natürlich machen was Du willst, aber vielleicht hilft Dir das Studium des Textes im folgenden Link dich zu entscheiden. Hoffentlich ist die Frist noch nicht abgelaufen. https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag… Noch einen schönen Abend
Vielen Dank für Eure links. Das Problem ist, dass ich eine unbefristete Rente bekommen habe und damit das Arbeitsverhältnis nicht ruht sondern beendet ist. Die Weiterbeschäftigung habe ich fristgerecht beantragt, der Arbeitgeber hat sich seit 3 Wochen aber nicht daraufhin gemeldet. Muss er das bestätigen? Fragen Sie einen Anwalt........ das ist richtig und wichtig. Aber die kennen sich auch nicht unbedingt mit dem TVöD aus.
W°lfgangam 30.01.2020 | 20:34
Zitat von Fix anzeigenausblenden
TVÖD ...der eigene Personalrat sollte es wissen - sonst sind die 'falschen' Leute in diese Position gewählt worden. Über das erforderliche Spezialwissen von Anwälten maße ich mir kein Urteil an ;-) > Das Problem ist, dass ich eine unbefristete Rente bekommen habe und damit das Arbeitsverhältnis nicht ruht sondern beendet ist. Ist Tarifrecht ÖD (den passenden Tarifvertrag mit diesbezüglichen Regelungen/Ende Arbeit bei voller unbefristeter EMRT, finden Sie im Internet!) - da kommen Sie nicht raus/konnten Sie vorher aber schon selbst nachlesen, was Ihr Arbeitsvertrag bei dieser Rente für Folgewirkungen hat. Im Einzellfall findet man vielleicht eine Lösung = neuer Arbeitsvertrag, wenn genau SIE die Person sind, um Ihre Arbeit als Individualist fortführen zu müssen UND der AG Sie 'braucht'. Rentenrechtlich würde das dann über die Hinzuverdienstgrenzen zu beurteilen sein/was bleibt Ihnen von der EM-Rente. Gruß w.
Maluam 30.01.2020 | 20:59
Bei halber Erwerbsminderungsrente läuft der Arbeitsvertrag beim öffentl. Dienst weiter, jedoch nur in Teilzeit. Den Bescheid sollte man schon dem Arbeitgeber aushändigen, allerdings würde ich bestimmte persönliche Daten, wie Höhe der Zahlung usw. auch rausschwärzen. Wichtig ist nur der Bescheid und die Erkennbarkeit auf teilweise Erwerbsminderungsrente befristet bis (Datum) oder eben unbefristet. Mehr hat dein Arbeitgeber nicht zu interessieren.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026