Hallo Fix,
grundsätzlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber über den Rentenbezug informieren. Ob sich daraus eine Verpflichtung ergibt, den gesamten Rentenbescheid vorzulegen, ist eher eine Frage des Arbeitsrechtes. Ggf. können Sie vertrauliche Daten (z.B. Rentenhöhe) in der Kopie schwärzen.