Für den Fall, dass Sie vor Beginn Ihrer Reha Arbeitslosengeld bezogen haben, spielt die Länge der Maßnahme eine Rolle. Dauerten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weniger als zwölf Monate, bleibt Ihnen anschließend der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hatten Sie zum Beispiel vor Beginn Ihrer Reha noch einen Anspruch von drei Monaten, dann können Sie nach Abschluss der Maßnahme diese drei Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Die Aufnahme einer Arbeit und den täglichen Stundenumfang müssen Sie verpflichtend der Rentenversicherung mitteile (einfach mal im Rentenbescheid nachlesen).
Die Wahrscheinlichkeit ist dann sehr, sehr hoch, dass der neue Arbeitgeber das über die Rentenversicherung erfährt (oder über die Krankenkasse).
Und das ist auch gut so!
Haben Sie vielleicht noch ein paar weitere unsinnige Ideen?
Für den Fall, dass Sie vor Beginn Ihrer Reha Arbeitslosengeld bezogen haben, spielt die Länge der Maßnahme eine Rolle. Dauerten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weniger als zwölf Monate, bleibt Ihnen anschließend der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hatten Sie zum Beispiel vor Beginn Ihrer Reha noch einen Anspruch von drei Monaten, dann können Sie nach Abschluss der Maßnahme diese drei Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Das können Sie glauben, müssen bzw. sollten Sie aber nicht.
Die DRV ist kein Experte für Arbeitslosengeld, das ist selbsterklärend.
Fragen Sie doch einfach bei der Agentur für Arbeit nach.
Für den Fall, dass Sie vor Beginn Ihrer Reha Arbeitslosengeld bezogen haben, spielt die Länge der Maßnahme eine Rolle. Dauerten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weniger als zwölf Monate, bleibt Ihnen anschließend der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hatten Sie zum Beispiel vor Beginn Ihrer Reha noch einen Anspruch von drei Monaten, dann können Sie nach Abschluss der Maßnahme diese drei Monate Arbeitslosengeld beziehen.
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