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Experten-Antwort

Anspruch auf ALG1 nach der Umschulung

von Juhu25.08.2025 | 14:46
649 Ansichten
8 Antworten
Guten Tag, meine Umschulung mit Übergangsgeld endet im Herbst. Habe ich nach den 2 Jahren einen Anspruch auf ALG1?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2025 | 15:10

Für den Fall, dass Sie vor Beginn Ihrer Reha Arbeitslosengeld bezogen haben, spielt die Länge der Maßnahme eine Rolle. Dauerten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weniger als zwölf Monate, bleibt Ihnen anschließend der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hatten Sie zum Beispiel vor Beginn Ihrer Reha noch einen Anspruch von drei Monaten, dann können Sie nach Abschluss der Maßnahme diese drei Monate Arbeitslosengeld beziehen.

7 Antworten

Arbeitslosengeld macht die Rentenversicherung nichtam 25.08.2025 | 14:52
Das sagt Ihnen die Agentur für Arbeit, aber sicher nicht die Rentenversicherung. Eigentlich logisch, oder!
Geht's noch?am 25.08.2025 | 15:11
Die Aufnahme einer Arbeit und den täglichen Stundenumfang müssen Sie verpflichtend der Rentenversicherung mitteile (einfach mal im Rentenbescheid nachlesen). Die Wahrscheinlichkeit ist dann sehr, sehr hoch, dass der neue Arbeitgeber das über die Rentenversicherung erfährt (oder über die Krankenkasse). Und das ist auch gut so! Haben Sie vielleicht noch ein paar weitere unsinnige Ideen?
hmam 25.08.2025 | 17:03
Wenn Sie eine betriebliche Umschulung absolviert haben, waren Sie in dieser Zeit arbeitslosenversichert. Dann besteht auf alle Fälle ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Verkehrte Welt!am 26.08.2025 | 06:24
Vorsicht schrieb

Das können Sie glauben, müssen bzw. sollten Sie aber nicht.

Die DRV ist kein Experte für Arbeitslosengeld, das ist selbsterklärend.

Fragen Sie doch einfach bei der Agentur für Arbeit nach.

Die aktuell antwortenden Experten scheinen mehr Ahnung vom Recht des Arbeitslosengeldbezuges als vom Rentenrecht zu haben.🤦‍♂️
Richard am 26.08.2025 | 11:32
Experte/in schrieb

Für den Fall, dass Sie vor Beginn Ihrer Reha Arbeitslosengeld bezogen haben, spielt die Länge der Maßnahme eine Rolle. Dauerten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weniger als zwölf Monate, bleibt Ihnen anschließend der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hatten Sie zum Beispiel vor Beginn Ihrer Reha noch einen Anspruch von drei Monaten, dann können Sie nach Abschluss der Maßnahme diese drei Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Bei der Zahlung von Übergangsgeld führt es die Rentenversicherung vom Bruttoentgelt auch die Arbeitslosenversicherung ab, deshalb besteht ein ganz normaler Arbeitslosengeld. Anspruch eins nach dem Übergangsgeld Ende. Aber nur wenn er vorher nicht vollständig verbraucht wurde. Zwölf Monate im Ganzen. Ist doch einfach.
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