Für den Fall, dass Sie vor Beginn Ihrer Reha Arbeitslosengeld bezogen haben, spielt die Länge der Maßnahme eine Rolle. Dauerten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weniger als zwölf Monate, bleibt Ihnen anschließend der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hatten Sie zum Beispiel vor Beginn Ihrer Reha noch einen Anspruch von drei Monaten, dann können Sie nach Abschluss der Maßnahme diese drei Monate Arbeitslosengeld beziehen.