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Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Zeitrente. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung durch RV

von Wolfram05.09.2008 | 12:37
2771 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle im Forum. Von 1.7.2005 bis 31.12.2006 bezog ich ALG(I). Seit 1.7.2007 erhalte ich ein Rente wegen voller Erwerbsminderung die zeitlich befristet ist bis 31.12.2008. Den Antrag auf Weiterzahlung der Rente habe ich heute gestellt. Nun zu meinen Fragen. a) Ist es überhaupt noch sinnvoll einen Antrag auf ALG zu stellen, für den Fall, dass mein Antrag auf Weiterzahlung der Rente abgelehnt wird? b) Habe ich noch einen Anspruch auf ALG? c) Bestand für mich, als Bezieher einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente, eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung? d) Wurden, für mich, von der Rentenversicherung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt (hierzu habe ich schon einiges widersprüchliches gelesen)? Es würde mich freuen, wenn sich jemand die Mühe macht mir zu antworten. Mit freundlichen Grüßen Wolfram

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.09.2008 | 13:55

Aus der Rente werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt; lediglich zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, erfragen sie bitte bei der Agentur für Arbeit.

8 Antworten

Unbekanntam 05.09.2008 | 15:01
Hallo Wolfram, zu Ihrem Punkt c) bitte ich Sie mal diese Quellen uns zu posten. Ich habe eher dein Eindruck, dass Sie was missverstanden haben. Ob Beiträge zur Arbeitslosenverscherung gezahlt haben, lässt sich ganz einfach anhand Ihrer Rentenanpassungsmitteilung feststellen. Dort sehen Sie, dass man Ihnen nichts abgezogen hat.
Schiko.am 05.09.2008 | 15:54
Man soll sich die dinge nicht zu schwer machen. Versuche die zeiten aufzulisten. Vorausgesetzt- dies scheint bei ihnen ge- geben- , die notwendige vorversicherungszeit ist vorhanden. Was gilt: unter 45 Jahre 12 Mt. ab 1.2.06 auch 12 Monate 45-46 Jahre 18 Mt . ab 1.2.06 12 Monate 47-51 Jahre 22 Mt. ab 1.2.06 12 Monate 52-54 Jahre 26 Mt. ab 1.2.06 12 Monate 55-56 Jahre 26 Mt. ab 1.2.06. 18 Monate ab 57 Jahre 32 Mt. ab 1.2.06 18 Monate a) nein- höchstmöglich erhielten sie ja AL I für 18 Monate. b) nein- siehe a) c) nein d) nein Es wäre wissenswert wo sie widersprüchliches gelesen haben. Mit freundlichen Grüßen.
Knut Rassmussenam 05.09.2008 | 15:27
Ja, Sie könnten möglicherweise nach § 26 SGB III versichert gewesen sein. (kann ja den Einzelfall nicht beurteilen, aber der Bezug einer Rente wegen voller EM führt zur Versicherungspflicht in der ALO-Versicherung). Ja, und Beiträge wurden für Sie auch bezahlt. (gleich mehrere Millionen, allerdings pauschal) § 224 a SGB VI
Wolframam 05.09.2008 | 18:34
Zunächst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. @ unbekannt, @schiko Hier im Forum hatte ich in einem Beitrag von Amade (19.03.07) gelesen: "Aufgrund eines Zeitrentenbezuges hat der Rentenversicherungsträger Beiträge an die Arbeitsagentur zahlen müssen." Darauf hatte ich dann im Internet gefunden: http://diesozialgerichtsbarkeit.de/aid/sgb_20080810/inhalt.html Mittlerweile habe ich aber gemerkt, dass man sich dort nur auf den § 26, SGB III bezieht.
jamesam 05.09.2008 | 19:53
@ schiko Ihre Rechenkünste in allen Ehren aber das " Wolfram " 18 Monate ALG I bekommen hat war doch völlig klar ( 1.7.05-31.12.06 ) - Das kann doch jedes Grundschulkind sofort auf einen Blick erkennen, das dies 18 Monate sind... da bedarf es doch nicht wieder so einer grossen Aufstellung wie Sie sie erstellt haben....
Schiko.am 05.09.2008 | 22:01
Springen sie doch einfach über ihren schatten, habe doch die gestellten fragen beantwortet. Es kann doch nicht schlimm sein, wenn ich allgemeine fragen zu arbeitslosengeld I bei der gelegenheit in erin- nerung rufe. Dies hat weder mit selbstdarstellung noch mit rechenkünsten zu tun, dies habe ich doch abgeschrieben. Wenn ich sehe, dass zu einfachen dingen, bis zu zwanzig ein- träge erfolgen, muss doch auch dies gestattet sein. Ich gehöre halt zu den rentnern die sehr viel zeit haben,blättern sie doch einfach um. Und glauben sie mir es, schaden tut es nicht-auch wenn es mir das prädikat- verwirrt, alter man, beamtenhasser ,etc. einbringt, dies vertrage ich. Gehe halt oft zu sehr den dingen auf den grund, nenne nur die abhandlungen der letzten tage in der bild, hier habe ich die falsche darstellung von 200.787,38 rentenbeiträge für eine rente mit 1674,57 angeprangert. Bild nannte den betrag als "nur" AN-beitrag, tatsächlich ist es, vermutlich, der gesamtbeitrag. Diese ausführungen und beispiele ließen sich fortsetzen, genug für heute. Mit freundlichen Grüßen.
Kurtam 05.09.2008 | 20:07
Hallo Experte, ich hätte auch gerne Beiträge zur Pflegeversicherung von der DRV bezahlt
Wolframam 07.09.2008 | 12:39
Wenn man als voll erwerbsgeminderter Rentner ständig mit seiner Erkrankung konfrontiert ist und die Leistungsfähigkeit (nicht nur körperlich) stark eingeschränkt ist und man sich, bedingt durch den Gesundheitszustand, mit den Regelungen der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung (die sich auch ständig ändern) schwer tut, so ist man froh ausführliche Antworten zu erhalten die auch noch einmal "einfache" Sachverhalte verdeutlichen. Beiträge die nur dazu dienen andere zu kritisieren und zu versuchen andere "lachhaft" zu machen verkennen einerseits die Situation des Fragenden, für die ein solcher Beitrag natürlich ohne Nutzwert ist; andererseits ist es eine Missachtung des Engagements des Antwortenden (Schiko.) für andere. In diesem Sinne und mit freundlichen Grüßen.
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