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Experten-Antwort

Anspruch auf Auszahlung der Betr Altersvorsorge bei befristeter Erwerbsminderungsrente

von Susanne25.06.2019 | 10:29
971 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich bin BR, ein Kollege bekommt in Kürze seine auf 3 Jahre befristete Erwerbsminderungsrente. Unsere BAV hat als Leistungsvoraussetzung die "volle Erwerbsminderung", auf Befristung wird gar nicht eingegangen. Hat der Kollege jetzt schon Anspruch aus die Auszahlung unserer Direktzusage (Kapitalleistung, Einmalzahlung)? Vielen Dank und liebe Grüße

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne,

das kann ich Ihnen leider nicht beantworten, hierzu müssten Sie bitte nachsehen, was in den Verträgen / Vertragsbedingungen dazu steht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne,

sorry, das mit der Regelungsfreiheit kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Das ist eine vertragsrechtliche Frage an einen Fachanwalt o. ä. und keine Frage für die Rentenversicherung.

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7 Antworten

Lokoam 25.06.2019 | 12:56
Erwerbsminderungsrenten werden i. d. R. zunächst immer nur befristet gewährt. Gleich auf Dauer ist sehr selten. Während der Befristung ruht meist das Arbeitsverhältnis und wird es dann eine Dauerrente(meistens nach 9 Jahren, aber auch eher möglich) endet das Arbeitsverhältnis. Wenn als Anspruchsvoraussetzung für die betriebliche Leistung volle Erwerbsminderung genannt ist, wird lediglich eine Teilweise EMR nicht benannt. Es sollte also, wenn volle EM vorliegt, die Leistung zum Tragen kommen. Volle EMR ist volle EMR, egal ob befristet oder auf Dauer. War zumindest bei mir so. Als ich erstmalig befristet berentet wurde und dies dem AG gemeldet habe, hat mich die Betriebsrenten Stelle angeschrieben, dass ich einen Anspruch auf eine betriebliche Leistung habe. MfG
Susanneam 25.06.2019 | 11:34
dort steht wortwörtlich, Anspruch hat, wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält. Auf Befristete Rente sind wir im Schriftwerk gar nicht eingegangen (das war 1999). Besteht dort denn Regelungsfreiheit für die Betriebspartner? Bei einer Direktzusage ist man ja ansonsten sehr eng an das Rentenrecht gebunden...
Susanneam 25.06.2019 | 11:57
Trotzdem vielen Dank für Ihr Bemühen und liebe sonnige Grüße
Luchsam 25.06.2019 | 13:51
1999 gab es noch keine Erwerbsminderungsrenten!
Schorscham 25.06.2019 | 14:35
Auch die früheren EU-/BU-Renten wurden inzwischen in "Erwerbsminderungsrenten" umbenannt! MfG
Luchsam 25.06.2019 | 16:38
1999 gab es noch keine Erwerbsminderungsrenten!
Auch die früheren EU-/BU-Renten wurden inzwischen in "Erwerbsminderungsrenten" umbenannt! MfG
Ändert nichts daran, dass dort 1999 nicht Erwerbsminderungsrente geschrieben wurden sein kann! Auch wenn es jetzt so heißt!
Fuchsam 25.06.2019 | 17:41
Auch die früheren EU-/BU-Renten wurden inzwischen in "Erwerbsminderungsrenten" umbenannt! MfG
Ändert nichts daran, dass dort 1999 nicht Erwerbsminderungsrente geschrieben wurden sein kann! Auch wenn es jetzt so heißt!
Trotzdem weiß jeder halbwegs intelligente Mensch was gemeint ist! Auch wenn Sie das nicht nachvollziehen können!
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