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Experten-Antwort

Anspruch auf Übergangsgeld

von Juna14.05.2024 | 09:59
146 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ich bin seit mehreren Monaten arbeitsunfähig und beziehe Krankenkengeld. Die AU begann als ich noch angestellt war, inzwischen wurde mir gekündigt, ich bin jetzt also arbeitslos aber noch im Krankengeldbezug. Hätte ich bei einer von meinem Arzt empfohlenen Reha Anspruch auf Übergangsgeld?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.05.2024 | 10:45

Hallo Juna,
als Arbeitnehmerin haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung regelmäßig einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Entgelts, der im Allgemeinen 6 Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, so können Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Dazu müssen Sie unmittelbar vor dem Beginn der Rehabilitation oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Auch wenn Sie Krankengeld beziehen, können Sie ein Übergangsgeld erhalten, wenn Sie zuvor rentenversicherungspflichtig waren.

 

So wie Sie die Situation schildern, ist dies der Fall.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

grundsätzlicham 14.05.2024 | 10:02
Wenn Sie die Reha über die DRV erhalten und am Tag vor Beginn derselben im Krankengeldbezug sind: ja. Antrag muss trotzdem gestellt werden.
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