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Experten-Antwort

Anspruch auf Übergangsgeld

von Gerd27.05.2026 | 12:47
134 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin in der DRV freiwillig versichert, zahle seit vielen Jahren regelmäßig freiwillige Beiträge. Ich beziehe eine Altersteilrente (65 %) wegen Schwerbehinderung. Ich habe eine medizinische Rehabilitation von der DRV bewilligt bekommen, die ich seit 10 Wochen in einer Klinik absolviere. Ich habe die Reha begonnen, ohne AU zu sein, also mitten aus dem Arbeitsprozess heraus. Mein Anspruch auf Lohnfortzahlung endete nach 6 Wochen. Ich bin privat krankenversichert und habe keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Seit 28. April habe ich kein Einkommen. Zum Ende der Reha am 9. Juni werde ich voraussichtlich als AU entlassen und eine stufenweise Wiedereingliederung durchführen. Die Genehmigung meines AG und der Reha Klinik liegt vor. Habe ich Anspruch auf Übergangsgeld ab Beendigung der Lohnfortzahlung ? Bisher habe ich, trotz mehrerer Anfragen keine Antwort von der DRV erhalten. Freundliche Grüße Gerd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd,

eine abschließende Beurteilung Ihres Einzelfalls ist auf Grundlage der hier gemachten Angaben nicht möglich. Zur genauen Prüfung eines Anspruchs auf Übergangsgeld, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. reichen dort das Formular G0512 (Erklärung für den Bezug von Übergangsgeld) ein.

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6 Antworten

Anonymam 27.05.2026 | 13:43
Hallo, wieso machen Sie sich denn das Leben sich und der Rentenversicherung so kompliziert? Stellen Sie einfach den Antrag auf Übergangsgeld (G0512) und sie kriegen eine rechtsverbindliche Antwort. Den Infoblatt G0513 legen Sie ihrem Arbeitgeber vor. Dort ist erklärt, was der Arbeitgeber melden muss. Grundsätzlich könnte m. E. Anspruch bestehen, weil Sie kein AltersVOLLrentner sind. Den G0512 können Sie online stellen: https://eantrag.deutsche-rentenversicherung.de/ea-eantrag-nx/for… Freundliche Grüße
Anonymam 27.05.2026 | 13:46
Was auch verwirrend in Ihrer Fragestellung ist: Einmal schreiben Sie, Sie zahlen freiwillige Beiträge in der DRV, aber an anderer Stelle schreiben Sie wiederum, Sie haben eine Lohnfortzahlung. Somit müsste ihr Arbeitgeber Pflichtbeiträge für Sie zahlen? Was stimmt nun?
Seltsam!am 27.05.2026 | 14:28
Eine Teilrente von 65%? Welcher Grund steckt denn da hinter🤦‍♂️?
ÜGam 27.05.2026 | 14:49
Sie verschenken ja als Teilrentenbezieher einer Altersrente sowieso schon bares Geld🫣. Da kommt es auf das Übergangsgeld auch nicht mehr an🤪.
Krümelam 27.05.2026 | 14:50
Schreibt er doch: Altersteilrente (65 %) wegen Schwerbehinderung. Einkommen hat er also. Wer Altersrente bekommt, dürfe wohl keine anderen Zahlungen von der Rentenversicherung bekommen.
KSCam 27.05.2026 | 15:31
Die 65% sind es wohl weil man unbedingt noch ne Reha von der DRV wollte (geht bei 67% nicht mehr). Reha von der Kasse und 99,99% wäre das vielleicht unterm Strich cleverer gewesen?
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