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Experten-Antwort

Anspruch auf Bildungsurlaub während einjähriger LTA

von Patick M.05.08.2021 | 13:48
234 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, ich besuche zur Zeit eine einjährige LTA im BTZ in Köln. Besteht während der Maßnahme ein Anspruch auf Bildungsurlaub? viele Grüße Patrick

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.08.2021 | 14:17

Hallo Patrick,

Bildungsurlaub ist unter anderem Bundesland-abhängig und somit auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In der Regel bleibt der Anspruch auf Bildungsurlaub ArbeitnerInnen und Angestellten vorbehalten. Als Arbeitnehmer gelten dabei oftmals auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. In der Regel kann auch eine Freistellung von Auszubildenden in Berufen des Berufsbildunsgesetzes erfolgen.

Inwieweit es Ihnen als Teilnehmer einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich ist, ist gegebenenfalls von der im entsprechenden Bundesland getroffnen gesetzlichen Regelung abhängig.

In Sachsen und Bayern besteht beispielsweise grunsätzlich kein Anspruch auf Bildungsurlaub.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage daher direkt an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger, sodass Ihnen eine nach dem geltenden Landesrecht adäquate Antwort gegeben werden kann. Eventuell besteht eine landesrechtliche Ausnahmeregelung für Sie als Teilnehmer einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ansprucham 05.08.2021 | 14:02
Nein, da Sie keinen Arbeitgeber haben. Sollten Sie innerhalb Ihrer Maßnahme zusätzliche Kurse benötigen, sprechen Sie mit Ihrer Lehrgangsleitung. Soweit Ihr Bildungvorhaben Bezug zum angestrebten Beruf hat, werden Sie unterstützt, wenn es für eine spätere Arbeitsaufnahme wirklich nötig ist. Sollten Sie allerdings maßnahmenfremde Bildungsmaßnahmen im Sinn haben, sollten Sie Ihre Prioritäten überdenken.
Siehe hieram 05.08.2021 | 14:12
Hallo Patick, bei allem Verständnis dafür, dass Sie natürlich Ihre 'Ansprüche' abklären möchten. Aber 2 Tage Urlaub/Monat = 24 Tage Urlaub + 5 Tage Sonderurlaub wg. GdB = 29 Tage Urlaub plus außerdem noch 5 Tage Bildungsurlaub wären dann 34 Tage Urlaub. Dazu ca. 10 Feiertage (je nach Bundesland). Wären also 44 Tage. Und noch ein paar Tage krank wegen Bauchschmerzen vor der Prüfung, dann verpassen Sie ca. 20 % der Schulungsmaßnahmen. Lässt mich dann doch daran zweifeln, ob Sie die Maßnahme tatsächlich ernst nehmen. Wünsche Ihnen aber natürlich trotzdem, dass Sie die erfolgreich abschließen!
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