Hallo Patrick,
Bildungsurlaub ist unter anderem Bundesland-abhängig und somit auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In der Regel bleibt der Anspruch auf Bildungsurlaub ArbeitnerInnen und Angestellten vorbehalten. Als Arbeitnehmer gelten dabei oftmals auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. In der Regel kann auch eine Freistellung von Auszubildenden in Berufen des Berufsbildunsgesetzes erfolgen.
Inwieweit es Ihnen als Teilnehmer einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich ist, ist gegebenenfalls von der im entsprechenden Bundesland getroffnen gesetzlichen Regelung abhängig.
In Sachsen und Bayern besteht beispielsweise grunsätzlich kein Anspruch auf Bildungsurlaub.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage daher direkt an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger, sodass Ihnen eine nach dem geltenden Landesrecht adäquate Antwort gegeben werden kann. Eventuell besteht eine landesrechtliche Ausnahmeregelung für Sie als Teilnehmer einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung